Innsbruck – Die Tiroler Wahlbehörde hat am Mittwoch entschieden, dass die ÖVP mit ihrem geänderten Listennamen, dessen Kurzbezeichnung nur noch "Mattle" lautet, auf Platz eins auf dem Stimmzettel stehen darf. Der Namenswechsel hatte zuvor für Aufregung gesorgt. Die politischen Mitbewerber warfen der ÖVP "Wählertäuschung" vor und kritisierten, dass der Parteiname in der Kurzbezeichnung versteckt werde. Offen war auch, ob die Schwarzen wegen der neuen Kurzbezeichnung nicht als neue Wählergruppe zu werten seien und sich deshalb auf dem Zettel nicht "hinten anstellen" müssten.

Kriterien "überwiegen deutlich"

Nun wurde aber festgelegt, dass die von der ÖVP eingereichte Wählergruppe ident mit jener aus dem Jahr 2018 sei. Die Kriterien dafür würden "deutlich überwiegen", erklärte die Landeswahlbehörde. Sie berief sich dabei auf die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs. Dabei spielten Aspekte wie die Lang- und Kurzbezeichnung der Wählergruppe, personelle Aspekte (unterstützende Abgeordnete, Wahlwerber, Zustellungsbevollmächtigte), die hinter der betreffenden Wählergruppe stehende politische Partei sowie das Übereinstimmen von Grundelementen der Wahlprogramme die entscheidende Rolle bei der Beurteilung.

In der Wahlbehörde waren neben ÖVP (fünf Stimmen) und drei Richtern auch SPÖ (zwei) sowie FPÖ und Grüne (je eine) stimmberechtigt. Die SPÖ hatte durch den Verfassungsjuristen Heinz Mayer prüfen lassen, ob durch das Verstecken des Parteinamens die Gefahr einer Anfechtung und Wahlwiederholung drohe. Auf Basis dieses Gutachtens wollte die SPÖ keinen Einspruch gegen Platz eins für Mattles Liste einlegen, hieß es am Mittwoch.

Kritik der FPÖ an SPÖ und ÖVP

Die FPÖ, die ihre Entscheidung ebenfalls auf Mayers Gutachten stützen wollte, erklärte wiederum vor der Entscheidung der Wahlbehörde, dass man dessen Inhalt noch nicht kenne, aber gehört habe, dass eine Wahlanfechtung möglich sei. FPÖ-Chef Markus Abwerzger sagte zum STANDARD: "Die bedingungslose Unterwerfung von Dornauer (SPÖ-Tirol-Chef, Anm.) gegenüber der ÖVP hat heute einen neuen Höhepunkt erreicht." Abwerzger zweifelt an der Conclusio, die die Roten aus Mayers Gutachten zogen. Er kritisierte, dass die ÖVP durch die Namensänderung den Anschein erwecke, die Landtagswahl sei eine Landeshauptmann-Direktwahl. (Steffen Arora, red, APA, 10.8.2022)