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Wien – Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat am Freitag über eine 29 Jahre alte Frau die U-Haft verhängt, die ihre vier Monate alte Tochter heftig geschüttelt und dem Baby damit lebensgefährliche Verletzungen beigebracht haben soll. Die Entscheidung ist rechtswirksam, die Mutter war damit einverstanden. Ihre Anwältin habe keine Rechtsmittel angemeldet, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn.

Ermittlungen wegen versuchten Mordes

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Mutter wegen versuchten Mordes. Einer vorläufigen Einschätzung eines Gerichtsmediziners zufolge – sein schriftliches Gutachten liegt noch nicht vor – soll sie dem Kind am 29. Juli ein Schütteltrauma zugefügt haben. Die Anklagebehörde geht von bedingtem Tötungsvorsatz aus. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wird der Mutter vorgeworfen, es zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden zu haben, dass durch das Schütteln der Tod des Babys eintreten kann. Diese schwächste Form des Vorsatzes (neben der Wissentlichkeit und der Absicht) genügt für eine Strafbarkeit.

Laut ihrer Verteidigerin Astrid Wagner zeigte sich die Mutter vor der Haftrichterin nicht geständig und sprach von einem Unfall.

Mutter spricht von "Verzweiflung"

Das Baby befand sich zuletzt nicht mehr in akuter Lebensgefahr. Die Mutter hatte nach ihrer Festnahme laut Polizei eingeräumt, das Kind einmal "aus Verzweiflung" geschüttelt zu haben, da es ununterbrochen geweint habe. Vor der Haft- und Rechtsschutzrichterin verwies sie auf ihre vor der Polizei getätigten Angaben.

Die Eltern hatten die Rettung alarmiert, im Krankenhaus stellten dann die Ärzte lebensbedrohliche innere Verletzungen fest und schalteten die Polizei ein. Das Landeskriminalamt nahm daraufhin Ermittlungen auf. Das Baby befindet sich derzeit auf einer Intensivstation. (APA, red, 12.8.2022)