Die Frage, ob Webseitenbetreiber Google Fonts einbetten dürfen und wenn ja wie steht im Kern einer aktuellen Abmahnwelle

Foto: EDGAR SU / REUTERS

Mit Peter Harlander geht bereits der zweite Rechtsanwalt gegen den Berufskollegen Marcus Hohenecker und dessen Mandantin vor. Der niederösterreichische Anwalt Hohenecker hat im Namen einer Mandantin tausende Betreiber von Websites abgemahnt und jeweils 190 Euro verlangt. Der Vorwurf: Durch die Verwendung von Google-Schriften würden die IP-Adressen der Besucher der Websites an Google weitergeleitet.

Daher sieht Hohenecker die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantin verletzt. Angeblich sollen mehr als 10.000 solcher Briefe verschickt worden sein. Bereits in der Vorwoche äußerte der Grazer Anwalt Harald Christandl den Verdacht, dass die Websites gezielt abgesucht wurden. Nun hat Anwalt Harlander eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Demnach liege der Verdacht nahe, dass die Websites nur anfangs manuell gesucht wurden. Im weiteren Verlauf wurde auf eine automatisierte Vorgangsweise umgestellt.

Kontrolle

"Die vorliegenden Beweise legen nahe, dass in der gesamten Kette weder ein manueller Zugriff auf die Website noch eine inhaltliche Kontrolle der erzielten Ergebnisse und der versendeten Aufforderungsschreiben erfolgte", heißt es in dem Schreiben der Kanzlei. Gab es jedoch keinen Zugriff durch einen Menschen, liegt keine Datenschutzwidrigkeit vor, argumentiert Harlander weiter. "Dies legt den Verdacht des gewerbsmäßigen schweren Betruges bzw. der gewerbsmäßigen schweren Erpressung nahe. Die endgültige Wertung der Beweise und des Sachverhaltes obliegt jedoch der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Es gilt sohin die Unschuldsvermutung", führt Harlander in der Sachverhaltsdarstellung aus.

"Der im nächsten Schritt folgende Privatbeteiligtenanschluss aller MandantInnen wird aufgrund des voraussichtlichen Umfangs von mehr als tausend Seiten in den nächsten Tagen eingebracht", ergänzt Harlander.

Hohenecker hingegen meint, mehrere Anwälte würden derzeit um die Empfänger der Abmahnbriefe buhlen und sich so ein zusätzliches Geschäft erwarten. Er sehe der Anzeige sowie dem angekündigten Disziplinarverfahren bei der Anwaltskammer Niederösterreich gelassen entgegen. (APA, 29.8.2022)