Am Landesgericht Linz starte am Mittwoch "keine gewöhnliche Verhandlung", wie es die Richterin bezeichnete. Ein Vater musste sich für den Unfalltod seiner beiden Söhne verantworten.

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Die beiden Buben, zwei und fünf Jahre alt, haben einen Kohlenmonoxid-Unfall in Lasberg im Mühlviertel nicht überlebt. Sie atmeten das gefährliche farb- und geruchlose Gas ein und brachen zusammen. Die Mutter der beiden wurde schwer verletzt. Am Mittwoch stehen nun der Vater und der Nachbar in Linz wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Laut Anklage haben sie im Keller ein Notstromaggregat in Betrieb genommen, das nicht zum Betrieb in Innenräumen vorgesehen war.

Das Unglück ereignete sich im Juli 2021 in einem Bauernhof. Wegen eines Stromausfalls nach einem Unwetter hat der Vater das Notstromaggregat im Keller des Hauses der Familie in Betrieb genommen und ist in die Arbeit gegangen. Er bat den Nachbarn, am Vormittag das Aggregat frisch zu betanken und erneut einzuschalten. Vergessen wurde von den beiden offensichtlich darauf, dass die Kellerräumlichkeiten belüftet werden müssen, hieß es von der Polizei.

Als die 32-jährige Frau mit ihren beiden Kindern später in den Keller ging, atmeten alle drei das Kohlenmonoxid ein und wurden bewusstlos. Alarm schlug schließlich die gehbehinderte Oma, die ebenfalls im Bauerhaus wohnt. Da sie weder die Schwiegertochter noch ihre Enkel hörte, verständigte sie ihre Tochter. Die Frau fand schließlich ihre Neffen und Schwägerin, lüftete und verständigte die Rettung. Die Familie wurde reanimiert und in Spezialkliniken nach Graz und Regensburg geflogen. Doch für die beiden Buben kam jede Hilfe zu spät.

"Keine gewöhnliche Verhandlung"

Die Richterin betonte gleich zu Beginn des Prozesses, dass es "keine gewöhnlichen Verhandlung" sei. "Es ist eine Tragödie, die passiert ist", aber das Strafgesetzbuch ahnde eben nicht nur Vorsatz-, sondern auch Fahrlässigkeitsdelikte. Die Staatsanwältin sprach ebenfalls von einem "schrecklichen Unglück", es sei aber Faktum: "Die Angeklagten haben einen furchtbaren Fehler gemacht." Der Verteidiger des Vaters geht davon aus, dass sein Mandant bereits "genug Bestrafung hat", und brachte die Möglichkeit einer Diversion ins Spiel.

Die beiden Angeklagten waren sichtlich mitgenommen. Der Vater sagte, es sei ihm bewusst, dass ein Notstromaggregat eine Entlüftung brauche, er habe sonst immer das Fenster geöffnet, es an diesem Tag aber vergessen. "Ich wollte nur, dass meine drei versorgt sind", erklärte er. Darum habe er den Nachbarn gebeten, das Aggregat nochmals mit Benzin zu befüllen.

Der Nachbar räumte ebenfalls ein, dass er wisse, dass man Notstromaggregate nicht in Innenräumen betreiben dürfe, aber nachdem die Anlage bereits vorher gelaufen war, sei er davon ausgegangen, dass die Entlüftung passe, erklärte er sein Vorgehen. Der Anwalt des Nachbarn führte aus, dass sein Mandant, dem der Vorfall schwer zu schaffen mache, "juristisch nicht verantwortlich" sei, weil er davon ausgehen habe können, dass das Aggregat sachgemäß installiert worden sei.

Im Lauf des Tages wurden noch weitere Zeugen und Gutachter gehört. Am Mittwochnachmittag sind die beiden Männer jeweils zu drei Monaten bedingt verurteilt worden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (APA, ruep, 7.9.2022)