Die Korruptionsstaatsanwaltschaft verlangt Daten von einer Behörde, aber dort weigert man sich, diese herauszugeben. Was nach einem Fallbeispiel im Jus-Studium klingt, ist so im österreichischen Kanzleramt passiert.

Es geht um die Inseratenaffäre rund um Ex-ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz. Weil dabei Daten gelöscht wurden, will die Staatsanwaltschaft sie rekonstruieren. Im ÖVP-geführten Kanzleramt sagt man dazu eben: Nein, danke. Wegen des Datenschutzes, wie es heißt.

Aber kann eine Behörde wirklich ablehnen, wenn eine Ermittlungsbehörde anklopft? Katharina Mittelstaedt aus dem STANDARD-Innenpolitikressort spricht heute darüber, welche Handhabe die Staatsanwaltschaft in diesem Fall hat. Ihr Kollege Fabian Schmid erklärt, was ehemalige Kurz-Vertraute womöglich zu verbergen haben. (red, 8.9.2022)