Am Beispiel der Bundeshauptstadt lässt sich das generelle Bewusstsein für die Hundekotproblematik gut ablesen: Rund 3.800 offizielle städtische Hundekotsackerlspender sind in ganz Wien aufgestellt – und täglich finden offiziellen Angaben zufolge rund 100.000 gefüllte "Gackerl-Sackerl" ihren Weg in die Mistkübel der Stadt.

So weit die offiziellen Zahlen. Dennoch wird es in manchen Gegenden Österreichs zum regelrechten Spießrutenlauf, zu Fuß unterwegs zu sein. Denn Tatsache ist, dass längst nicht jeder Mensch, der einen Hund zum Haustier gewählt hat, dessen Hinterlassenschaften im öffentlichen Raum vorbildlich beseitigt. Die Stadt Baden hat darum bereits angedacht, DNA-Tests für Hunde einzuführen – um auf diese Art die Liegenlasser des Hundekots zurückverfolgen und ausfindig machen zu können. Fest steht: Das offizielle Hundehaltegesetz variiert zwar von Bundesland zu Bundesland, die Verpflichtung, umgehend hinter seinem Hund herzuräumen, besteht jedoch in jedem Fall und zieht bei Nichtbeachtung Strafen von bis zu 7.000 Euro nach sich.

Wie konsequent räumen Sie hinter Ihrem Hund her?
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Hundekot liegen lassen: Großes Ärgernis für andere

Grund genug, sollte man meinen, das Thema aus Hundehaltersicht ernst zu nehmen. Denn sind Menschen, die Hunde halten, diesbezüglich nachlässig, ist das Ärgernis für andere groß. Die Geruchsbelästigung durch Hundekot ist das eine – dessen Präsenz auf Gehsteigen und Grünflächen das andere. In Gegenden, in denen das Problem besonders präsent ist, wird man regelrecht zum Slalomlauf gezwungen – was für Menschen, die nicht gut zu Fuß sind, besonders belastend ist. Verstärkt wird die Misere noch im Falle, dass man mit Kindern unterwegs ist. Wer schon einmal unter Flüchen Hundekot aus den Rädern eines Kinderwagens oder Laufrads entfernen musste, weiß, wovon die Rede ist. Will man sich auf einer Wiese niederlassen, ist ebenfalls häufig Vorsicht und im Zweifelsfall lieber ein prüfender Blick mehr auf den Boden geboten. Nicht immer ist die Einsicht der Notwendigkeit dennoch gegeben – so soll es schon Zeitgenossen gegeben haben, die eine Gefängnisstrafe dem Entfernen des Hundekots vorzogen.

Seinen Hund vor ein Geschäftslokal oder ein Wohnhaus pinkeln zu lassen, mag im Übrigen zwar straffrei sein – ist jedoch geruchstechnisch und in Sachen Ärgernis ähnlich unangenehm wie das Liegenlassen von Hundekot.

Wie ist das bei Ihnen?

Gehören Sie zu jenen Menschen, die hinter Ihrem Hund ohne Wenn und Aber herräumen – oder gibt es Fälle, wo Sie dabei ehrlicherweise nachlässiger sind? Kennen Sie die Höhe der Strafe für nicht weggeräumten Hundekot in Ihrem Bundesland? Und welche Strafen halten Sie bei Zuwiderhandlung für angemessen? Diskutieren Sie im Forum! (Daniela Herger, 16.9.2022)