Der Prozess wird im großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichtes stattfinden.

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Wien – Am 18. Oktober beginnt am Landesgericht für Strafsachen Wien ein Schwurprozess im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien vom 2. November 2020, bei dem der Attentäter vier Personen getötet und 23 teilweise schwer verletzt hat, ehe er von der Polizei erschossen wurde. Angeklagt sind sechs Männer im Alter zwischen 22 und 32 Jahren, die laut Staatsanwaltschaft nicht direkt am Attentat beteiligt waren. Sie sollen dem Attentäter im Vorfeld aber tatkräftig geholfen haben.

Die Hauptverhandlung wird sich über mehrere Monate erstrecken. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Montag mitteilte, wird der zweite Verhandlungstermin Anfang Dezember stattfinden. Insgesamt sind vorerst 17 Verhandlungstage vorgesehen, Urteile wird es frühestens im Februar 2023 geben.

DNA-Spuren gefunden

Den Angeklagten werden im Wesentlichen Beteiligung an terroristischen Straftaten (§ 278c Absatz 2 StGB ) in Verbindung mit Mord, terroristische Vereinigung (§ 278b Absatz 2 StGB) und kriminelle Organisation (§ 278a StGB) vorgeworfen. Mit ihrer Hilfe soll der Attentäter an seine Waffen und die Munition gelangt und in seinen terroristischen Absichten bestärkt worden sein. Einige von ihnen sollen ihm bei der Tatvorbereitung geholfen haben.

Ein Angeklagter reiste mit dem Attentäter in die Slowakei, um Munition zu kaufen; ein anderer habe ihn "aus Anlass eines Abschiedsbesuchs in seinem Entschluss zur Tatbegehung bestärkt". Ein dritter habe ihn bei der "Auswahl seines Anschlagsziels aktiv unterstützt" und ein Abschiedsposting positiv kommentiert. Ein vierter Angeklagter habe den Anschlag mit dem Attentäter geplant sowie "Tatwaffen samt Munition und weiterer Anschlagsutensilien" vorbereitet; ein weiterer habe ihm die Waffen und Munition übergeben sowie einen Tag vor dem Anschlag "bei der Munitionierung der Pistole" geholfen. Der sechste Beschuldigte wird angeklagt, weil er den "Waffen- und Munitionskauf" mitorganisiert haben soll.

Belastet werden die Angeklagten vor allem von den Ergebnissen mehrerer DNA-Gutachten. Genetische Merkmale fanden sich unter anderem auf Tatwaffe und Munition. In einem Ergänzungsgutachten schloss die DNA-Sachverständige dezidiert aus, dass es sich bei bei den Spuren um sogenannte indirekte Spurenübertragung gehandelt haben könnte. Vielmehr seien es "direkte Kontaktspuren".

Verhandelt wird im Großen Schwurgerichtssaal. Es ist davon auszugehen, dass es besonders strenge Sicherheitsvorkehrungen geben wird. (APA, 19.9.2022)