Wie hoch die Gebührenanpassung durch die Mobilfunker für 2023 ausfallen wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Man kann sich dem Wert aber annähern.

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Auch wenn sie im August zuletzt minimal gesunken ist, ein Ende der hohen Inflationsrate scheint nicht in Sicht. Damit nicht genug, sollen sich die Auswirkungen dieser Teuerungswelle bald in einem weiteren Bereich für Konsumenten bemerkbar machen: bei den Handytarifen.

Erst im Sommer warnte die Arbeiterkammer (AK) diesbezüglich vor einem "Preishammer", der viele Konsumentinnen und Konsumenten im kommenden Jahr treffen könne. Grund dafür sei, dass die großen Anbieter A1, Drei und Magenta seit 2012 Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln für Vertragstarife festgeschrieben hätten, die Preiserhöhungen bei Grund- und Servicegebühren zulassen, sobald die Inflationsrate einen bestimmten Schwellenwert erreicht. Dieser Wert liegt bei den meisten Anbietern im Bereich von ein bis fünf Prozent und wäre somit deutlich überschritten.

Nur eine Frage nach dem "Wie oft"

Fest steht auch, dass eine bevorstehende Erhöhung die meisten Österreicherinnen und Österreicher betreffen wird. "Im Mobilfunkbereich verfügen allein die Netzbetreiber (Anm.: A1, Magenta und Drei) über einen Gesamtmarktanteil von etwa 85 Prozent", sagt Maximilian Schirmer, Geschäftsführer der Vergleichsplattform tarife.at, im Gespräch mit dem STANDARD.

Hinzu komme, dass auch Internet- und TV-Anschlüsse wertgesichert seien, also mit steigender Inflation angehoben werden können. Selbst wenn man die Discount-Eigenmarken der Netzbetreiber wegrechnet, bleibt der Anteil Betroffener also nach wie vor hoch. "Für die meisten Österreicherinnen wird die Frage also nicht sein, ‚ob‘ sie betroffen sind, sondern ‚wie oft‘", sagt Schirmer.

Österreichische Tarife im Vergleich

Bei der Beantwortung der Frage zu einer bevorstehenden Gebührenerhöhung sollte aber auch nicht versäumt werden, die aktuelle Situation bei Vertragstarifen in Österreich richtig einzuordnen. In diesem Zusammenhang muss man einerseits feststellen, dass die Preise für neue Tarife in den letzten fünf Jahren tendenziell sogar gesunken sind, wie der Mobilfunkindex der Regulierungsbehörde RTR veranschaulicht. Das lässt sich vor allem dadurch erklären, dass die Mobilfunker bei Neuabschlüssen in Wettbewerb zu den Discount-Anbietern stehen und somit weniger Spielraum haben.

Andererseits steht dem gegenüber, dass Bestandskunden klar im Nachteil sind, je länger sie nichts an ihrem Vertrag ändern. "Bleibt man lange bei seinem Bestandstarif, wächst die Grundgebühr durch die Wertsicherung exponentiell an. Ein 2012 abgeschlossener Tarif um 20 Euro kostet mittlerweile 26 Euro, das entspricht einer Teuerung von 30 Prozent", rechnet Schirmer vor.

Die Zeiten, in denen Österreich europaweit als günstige Mobilfunkoase galt, sind jedenfalls vorbei. Zumindest teilweise. Das bescheinigt jedenfalls eine Untersuchung der Mobilfunkpreise in zwölf Industrienationen, die vom deutschen Digitalverband Bitkom im September dieses Jahres veröffentlicht worden ist. Daraus geht hervor, dass Österreich im Vergleich mit elf Nationen trotz guter Resultate für Tarife ohne 5G-Geschwindigkeiten als eines der teuersten Länder heraussticht.

Wie teuer? Das kommt drauf an

Laut Berechnungen der AK würden sich die Mehrkosten im kommenden Jahr auf rund 41 Euro belaufen. Als Grundlage wurde dafür ein "durchschnittlicher Vertragstarif" mit einer Grundgebühr von 40 Euro herangezogen, wie es auf der Website heißt. Ein Wert, den Schirmer für überzogen hält: "Ergebnisse in unseren Tarifvergleichen liegen im Schnitt merklich unter 20 Euro." Zieht man den Telekom-Monitor der Regulierungsbehörde RTR heran, wurden im Gesamtjahr 2021 insgesamt 2,02 Milliarden durch Mobilfunktarife umgesetzt. "Bei 10,9 Millionen aktiven Mobilfunk-SIM-Karten entspricht das durchschnittlich 15,5 Euro pro Monat", sagt der Tarifexperte. Dementsprechend geringer würden dann auch die jährlichen Mehrkosten durch eine Anpassung ausfallen.

Wie hoch eine Verteuerung der Gebühren prozentuell ausfallen kann, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt aber auch noch gar nicht auf das kommende Jahr projizieren. "Vertragstarife sind üblicherweise nach dem Verbraucherpreisindex 2010 wertgesichert. Die Wertsicherung ergibt sich also durch die relative Veränderung des durchschnittlichen VPI 2010 im abgelaufenen Kalenderjahr", sagt Schirmer. In einer Momentaufnahme würde die relative Erhöhung demnach 9,3 Prozent ausmachen, die Zahl könne aber noch schwanken, etwa durch weitere Inflation.

Netzbetreiber zurückhaltend

Und was sagen die Mobilfunker selbst? Erwartungsgemäß lassen die sich aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht gerne in die Karten blicken, die Antworten fallen unterschiedlich aus. Auf Anfrage des STANDARD verweist man bei A1 zunächst auf eine Anpassung der Verträge mit Indexierungsklausel, die bereits am 1. April durchgeführt worden ist. Sollten weitere Preisanpassungen folgen, würden Kundinnen und Kunden "rechtzeitig" informiert werden.

Drei war lediglich zu entlocken, dass man auch schon im April bei einem Teil der Kundschaft eine Inflationsanpassung der Grundgebühr in der Höhe von 4,23 Prozent vorgenommen habe. Erhöhungen für das kommende Jahr wolle man nicht kommentieren, "für heuer planen wir aber keine weiteren Anpassungen", sagt Petra Jakob, Head of Corporate Communications von Drei.

Nur bei Magenta will man die Aussage der AK so nicht stehenlassen. So sei seit Beginn der hohen Inflation keine Preiserhöhung vorgenommen worden. "Im Zuge von Kampagnen und Aktionen hatten wir sogar kurz- und langfristige Preissenkungen in allen Geschäftssegmenten", sagt Pressesprecher Christian Traunwieser. Auch bei Magenta wolle man in diesem wirtschaftlichen Umfeld letztlich keine Preisgarantien abgeben, versichert aber, dass man für eine Leistbarkeit der Tarife Sorge tragen werde.

Sorge nur bedingt gerechtfertigt

Jedenfalls ist davon auszugehen, dass es 2023 zu Gebührenerhöhungen kommen wird, die aufgrund der hohen Inflationsrate höher ausfallen dürften als es beispielsweise bei den letzten Anpassungen von A1 und Drei im April der Fall war. Große Sorge ist in diesem Zusammenhang allerdings nur bedingt gerechtfertigt. Die durchschnittlichen Mehrkosten pro Jahr unter Berücksichtigung der genannten Szenarien werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit im niedrigen zweistelligen Eurobereich abspielen.

Anders als es bei einer Jahresabrechnung eines Energieanbieters der Fall sein kann, gibt es auch keine horrenden Nachzahlungen zu leisten. "Wer unangenehm von der Wertsicherung überrascht wird und keine Bindung hat, kann sofort zu einem anderen Tarif oder Anbieter wechseln und wird von der höheren Grundgebühr nur wenige Monate belastet", sagt Schirmer.

Um böse Überraschungen beim eigenen Vertrag zu vermeiden, empfiehlt es sich grundsätzlich, den bestehenden Tarif regelmäßig mit anderen Angeboten zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln. So lässt sich die erwähnte Problematik einer oftmaligen Erhöhung der Wertsicherung umgehen, wenn man sich als Bestandskunde mit dem Netzbetreiber nach Ablauf der Vertragsbindung nicht auf bessere Konditionen einigen kann. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die bevorstehende (Vor-)Weihnachtszeit sowie die Tage rund um Ostern ein sehr guter Zeitpunkt, sich nach neuen Tarifen umzusehen. (Benjamin Brandtner, 23.9.2022)