Durch das Geständnis der mutmaßlichen Täterin wurde im Prozess auf die Anhörung der Zeugen verzichtet.

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Leoben – Eine 53-Jährige ist am Donnerstag im Landesgericht Leoben wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau hatte im Jänner im obersteirischen Gröbming auf ihren Bekannten (63) mit einem Messer eingestochen und tödlich verletzt. Die Beschuldigte gab zu, stark betrunken auf ihren "besten Freund" eingestochen zu haben. Sie übernehme die Verantwortung für seinen Tod, wie sie sagte. Sie nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Die mutmaßliche Täterin kannte das Opfer schon seit 17 Jahren. Die beiden waren offenbar für ihren starken Alkoholkonsum bekannt und hatten, laut der Verteidigerin, ein sehr gutes Verhältnis zueinander. Die Frau, die aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, antwortete zu Beginn ihrer Befragung Richter Peter Wilhelm ruhig: "Ich übernehme Verantwortung, aber ich habe keine genaue Erinnerung an den Vorfall." Zeugen zufolge soll es aber öfter Streit zwischen den beiden gegeben haben – so auch am 11. Jänner, als es zum Messerstich kam.

Erinnerung an Messerstich

Dem Gutachten zufolge hatte sie mit der zwölf Zentimeter langen Klinge wuchtig zugestochen. Das Messer drang rund zehn Zentimeter tief ein – bis in die Lunge. Das Opfer verblutete innerlich. "Es tut mir leid", sagte die Beschuldigte zu Mittag und gestand, sich an den Messerstich doch zu erinnern. Danach wurden mehrere Notrufe vorgespielt, die die Beschuldigte abgesetzt hatte. Darin schilderte sie unter Tränen, dass ihr Bekannter am Boden liegt und überall Blut sei. "Er ist schon tot, er ist schon kalt", sagte sie am Notruf mit verzweifelter Stimme.

Aufgrund des Geständnisses wurde auf die Befragung der 15 geplanten Zeugen verzichtet. Daher gab es noch am Donnerstag das Urteil: Die Geschworenen waren sich einig und stimmten alle für schuldig. Als mildernd wurden ihr Geständnis sowie ihre starke Trunkenheit zum Tatzeitpunkt gewertet. Erschwerend war unter anderem die Verwendung einer Waffe. Während die Beschuldigte das Urteil sofort annahm, gab der Staatsanwalt keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. (APA, 22.9.2022)