Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat einige Kritikpunkte am vorgelegten Konzept der Arbeitsgruppe "Bundesstaatsanwalt".

Foto: APA/AFP/Thys

Von einem "sehr gelungenen Konzept" schwärmte Justizministerin Alma Zadić (Grüne), nachdem die Arbeitsgruppe zum Generalstaatsanwalt vergangene Woche ihren Endbericht vorgelegt hatte. Ihr türkises Gegenüber, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, ist weniger begeistert: Sie sieht große Lücken rund um die parlamentarische Kontrolle der geplanten Generalstaatsanwaltschaft.

Edtstadlers Vorstellungen weichen vom Konzept der Expertengruppe, für deren Arbeit sie sich bedankte, deutlich ab: Sie möchte beispielsweise, dass eine Person für Weisungen verantwortlich ist, Letztentscheidungen über das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaften also nicht wie vorgeschlagen in Dreiersenaten gefällt werden. In die Bestellung dieses Generalstaatsanwalts soll außerdem das Parlament eingebunden werden, fordert Edtstadler – und es soll ebenso die Möglichkeit erhalten, ihn abzuberufen.

Knackpunkt laufende Ermittlungen

Setze man das Expertenkonzept vollständig um, schaffe man einen "demokratiefreien Raum", attestierte Edtstadler im Ö1-"Morgenjournal". Die Spitze der Generalstaatsanwaltschaft müsse sich, wie bislang der Justizminister oder die Justizministerin, gegenüber Abgeordneten erklären und verantworten. Für sie müsse also auch das parlamentarische Interpellationsrecht gelten.

Die Frage, wie viel Abgeordnete über laufende Ermittlungen erfahren dürfen, galt schon immer als Knackpunkt bei den Reformplänen. Vor allem die Justizvertreter in der Arbeitsgruppe wollten den Informationsfluss minimal halten, damit die Staatsanwaltschaften vor politischem Einfluss geschützt sind.

Nun stehen also harte Verhandlungen an, um das Konzept der Arbeitsgruppe in eine konkrete Gesetzesreform zu gießen. Leicht wird diese Aufgabe nicht: Selbst wenn sich Grüne und ÖVP einigen, müssen noch Teile der Opposition an Bord geholt werden, da eine Zweidrittelmehrheit nötig ist. (fsc, 23.9.2022)