Auch zahlreiche Justizwachebeamte begleiten den Prozess.

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Wien – Mit regem Zuschauer- und Medieninteresse ist am Wiener Straflandesgericht am Dienstag der Prozess rund um den Tod der 13-jährigen Leonie, die am 26. Juni 2021 Passanten auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt leblos aufgefunden hatten, gestartet. Drei jungen Männern afghanischer Abstammung im Alter zwischen 19 und 23 Jahren wird Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen angelastet.

Die Verhandlung startete mit einer 45-minütigen Verzögerung, weil sich eine Geschworene verspätet hatte. Bereits eine Stunde vor Prozessbeginn hätte eigentlich die Rechtsbelehrung der Laienrichter begonnen. Der Verhandlungssaal war bis auf den letzten Platz besetzt. Medienvertreter durften im Saal nicht fotografieren und filmen. Unter schwerer Bewachung wurden die Angeklagten in den Saal geführt. Zwei von ihnen versuchten, sich mit Zetteln das Gesicht zu verdecken.

Für den ältesten Angeklagten, der im Tatzeitraum über 21 und somit erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssten mit bis zu 20 Jahren rechnen.

Ausschluss der Öffentlichkeit möglich

Die Hauptverhandlung war grundsätzlich öffentlich zugänglich. Allerdings wollen die Anwälte der Angehörigen, Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck, den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit nach den Eröffnungsplädoyers stellen. Aus bestimmten Gründen, wie etwa der Erörterung des persönlichen Lebensbereichs eines Angeklagten, Opfers, Zeugen oder Dritten, kann die Öffentlichkeit ganz oder zeitweise ausgeschlossen werden. Ob dem Antrag stattgegeben wird, entscheidet das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Anna Marchart.

Fix ist jedenfalls, dass das Video, das ein Beschuldigter während der Tat angefertigt hat und für das Strafverfahren zentrale Vorgänge in der Wohnung zeigt, von vornherein nicht öffentlich dem Gericht vorgespielt wird.

Sieben Verhandlungstage angesetzt

Nachdem der Jüngste das Mädchen am Donaukanal getroffen hatte, war die 13-Jährige in die Wohnung eines Landsmanns des Burschen mitgegangen, wo die Gruppe laut Anklage beschlossen haben soll, diese in Missbrauchsabsicht unter Drogeneinfluss zu setzen. Zunächst soll die 13-Jährige eine Ecstasy-Tablette freiwillig genommen haben, in der Wohnung wurden dann der Staatsanwaltschaft zufolge sieben weitere Tabletten aufgelöst und ihr in einem Getränk verabreicht. Als das Ecstasy zu wirken begann, soll die 13-Jährige von allen drei Angeklagten missbraucht worden sein.

Infolge der Überdosis der ihr eingeflößten Suchtmittel setzte bei der 13-Jährigen plötzlich die Atmung aus. Die Männer dürften in Panik geraten sein. Sie sollen noch versucht haben, ihr unter anderem Getränke zu verabreichen bzw. sie mit kaltem Wasser abzuduschen. Als sich die 13-Jährige nicht mehr regte, trugen sie sie vor die Tür und lehnten sie an den Baum. Das Obduktionsgutachten ergab, dass das Mädchen infolge einer Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes starb.

Für den Schwurprozess sind insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Die Urteile sollen am 6. Oktober gefällt werden.

Der Fahrplan

In den ersten Tagen werden die Eröffnungsplädoyers und Befragungen der Angeklagten abgehalten. Eher gegen Ende der Woche werden die Gutachter zu Wort kommen. Wichtig werden vor allem die toxikologischen und gerichtsmedizinischen Expertisen bzw. die Ergebnisse der Auswertung der Spuren am Tatort.

Denn die Angeklagten bestreiten die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Einer behauptet sogar, von den Geschehnissen nichts mitbekommen zu haben, weil er nach dem Konsum eines Mischgetränks das Bewusstsein verloren habe. Zahlreiche Spuren widerlegen laut Staatsanwaltschaft jedoch diese Angaben. In der kommenden Woche werden die zahlreichen Zeugen befragt, darunter auch die Angehörigen des Mädchens.

Vor dem Gerichtsgebäude haben am Dienstag Vertreterinnen von von Gewalt betroffenen Frauen und Familien eine Mahnwache abgehalten. (APA, red, 27.9.2022)