Auf diesem Foto ist die Geschäftsstelle der AfD in Berlin zu sehen.

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Berlin/München – In der Parteizentrale der rechtspopulistischen deutschen AfD hat am heute, Mittwoch, eine Durchsuchung stattgefunden. "Seit heute Morgen führt die Berliner Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung in den Räumen der Bundesgeschäftsstelle der Alternative für Deutschland durch, ohne dass zuvor eine Anfrage wegen der zu klärenden Sachverhalte an die AfD gerichtet worden wäre", teilte die AfD mit.

Einem Parteisprecher zufolge gehe es vor allem um ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Parteivorsitzenden Jörg Meuthen, "wobei es offenbar in einigen wenigen Punkten Klärungsbedarf zu den Rechenschaftsberichten 2016 bis 2018 und zur Wahlkampffinanzierung 2017 gibt".

"Mutmaßlich fehlerhafte Angaben"

Die Beschuldigten seien verantwortlich für Rechenschaftsberichte der AfD für die Jahre 2016, 2017 und 2018, bestätigt nun auch die Staatsanwaltschaft. Diese Berichte enthielten "mutmaßlich fehlerhafte Angaben hinsichtlich Parteispenden". Die Staatsanwaltschaft fand Unterlagen und Datenträger, die im Verlauf der weiter andauernden Ermittlungen ausgewertet werden sollen. Durchsucht wurden Räume an sieben Orten in Berlin, Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Zahlreiche Polizisten aus Berlin und anderen Bundesländern sowie drei Staatsanwälte waren beteiligt.

Die beiden Co-Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla kritisierten das Vorgehen. Weidel bezeichnete es als "äußerst ungewöhnliche und äußerst unverhältnismäßige Maßnahme zur Einschüchterung der AfD als wichtigster Oppositionspartei in Deutschland". Chrupalla sagte: "Wenn uns die Staatsanwaltschaft vorab gefragt hätte, hätten wir entsprechend geantwortet und Unterlagen zur Verfügung gestellt." Seinen Angaben zufolge wurden "komplette Festplatten, Postfächer und Dateiordner kopiert".

Kein Strafbefehl gegen AfD-Mandatar wegen angeblichen Hitlergrußes

Ermittlungen gab es kürzlich auch gegen den Münchner AfD-Abgeordneten Petr Bystron wegen eines angeblichen Hitlergrußes. Der Deutsche Bundestag hatte im Sommer die Immunität von Bystron aufgehoben. Hintergrund war eine Rede des Abgeordneten bei einer AfD-Kundgebung auf dem Münchner Königsplatz. Die Staatsanwaltschaft München hielt Bystron vor, dass er während seines Beitrags zu den Worten "Wir sind die AfD" bewusst seinen rechten ausgestreckten Arm in Richtung der Teilnehmer gestreckt habe und dies einen verbotenen Hitlergruß laut Strafgesetzbuch darstelle.

Die deutsche Staatsanwaltschaft ist mit einem Strafbefehl gegen den AfD-Politiker nun aber gescheitert. Nach dem Amtsgericht habe auch das Landgericht München den Erlass des Strafbefehls gegen den Politiker abgelehnt, sagte ein Justizsprecher am Mittwoch. Das Verfahren sei somit abgeschlossen, eine weitere Beschwerdemöglichkeit gebe es für die Anklagebehörde nicht. Mehrere Medien haben darüber bereits berichtet. (APA, dpa, 28.9.2022)