Während der Corona-Pandemie wurde die Briefwahl stark genutzt: Bei der Wien-Wahl 2020 kamen fast 44 Prozent der abgegebenen Stimmen per Wahlkarte.

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Wien – Wahlberechtigte, die sich bei der Bundespräsidentenkür der Briefwahl bedienen wollen, aber noch keine Wahlkarte haben, sollten sich langsam beeilen. Will man die Wahlkarte per Post zugestellt bekommen, endet die Antragsfrist Mitte der Woche. Die Online-Bestellung über die App "Digitales Amt" bzw. die Website www.oesterreich.gv.at ist nur noch bis Dienstag möglich, am Mittwoch kann die Wahlkarte noch im herkömmlichen Weg schriftlich beantragt werden.

Kann man die Wahlkarte persönlich am Gemeindeamt abholen, hat man – für mündlichen oder schriftlichen Antrag – noch bis Freitag Zeit. Zuständig ist das Gemeindeamt bzw. das Magistratische Bezirksamt, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Erlaubt sind der Antrag im Postweg, per Fax, gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetseite der Gemeinde (über https://www.wahlkartenantrag.at) – verboten ist aber der telefonische Antrag.

Stimme muss Sonntag um 17 Uhr einlangen

Jedenfalls muss man Wahlkarten so zeitgerecht betragen, dass die Stimme bis Wahlschluss – Sonntag, 9. Oktober, 17.00 Uhr – bei der (am Kuvert aufgedruckten) Briefwahlbehörde einlangt. Um nicht allzu viele Wähler wegen zu später Aufgabe ausschließen zu müssen, bietet das Innenministerium in Kooperation mit der Post aber wieder einen besonderen Wahlkartenservice an: Die Briefkästen werden, anders als üblich, am Samstag noch einmal geleert und die Wahlkarten zu den (aufgedruckten) Bezirkswahlbehörden gebracht. Dies allerdings ab 9.00 Uhr früh – spätestens bis dahin müssen sich die Briefwähler also entschieden und ihren Stimmzettel eingeworfen haben.

Womit sich die Briefwahl aber auch noch für die Wahlberechtigten ausgeht, die die Antragsfrist bis zum letzten ausschöpfen: Persönlich kann man bis Freitag, 7. Oktober, 12.00 Uhr den Antrag stellen und die Wahlkarte gleich mitnehmen bzw. von einem bevollmächtigten "Boten" abholen lassen.

Anteil der Briefwählerinnen steigend

Ausgezählt wird die Briefwahl aber erst einen Tag nach der Wahl. Diese Stimmen sind also noch nicht im Gesamtergebnis enthalten – und es werden wohl sehr viele sein. Schon bei der Nationalratswahl 2019, noch vor der Pandemie, wurden fast 20 Prozent der Stimmen mit Wahlkarten abgegeben. Und bei den Wahlen während der Corona-Pandemie wurde die Briefwahl noch stärker genützt. Bei der Wien-Wahl 2020 kamen fast 44 Prozent der abgegebenen Stimmen per Wahlkarte. Dass die Briefwähler das letzte Wort haben, war schon bei der (dann vom VfGH aufgehobenen) Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 zu sehen: Da lag am Wahlsonntag noch FPÖ-Kandidat Norbert Hofer knapp vorne – aber Alexander Van der Bellen schnitt bei den Briefwählern wesentlich besser ab, und somit war letztlich er der Sieger. Bei der Stichwahl-Wiederholung musste Van der Bellen nicht mehr bis zum Montag zittern, da war er schon am Sonntag Erster.

Mittlerweile können Wahlkarten bei Bundeswahlen in allen und nicht nur den speziell dafür eingerichteten Wahllokalen abgegeben werden. Und auch direkt zur – aufgedruckten – Wahlbehörde können die Wahlkarten gebracht werden. Dies schon vor dem 9. Oktober – und nicht nur persönlich, sondern auch von einem "Boten". Auch am 9. Oktober kann eine Person des Vertrauens sie noch mitnehmen und abgeben, wenn sie selbst ins Wahllokal geht. Ist der Wahlberechtigte wider Erwarten doch selber imstande, "sein" Wahllokal aufzusuchen, ist auch dies zulässig. Wobei er seine Wahlkarte unbedingt mitnehmen muss: Wer eine erhalten hat, kann nicht mehr ohne abstimmen. (APA, red, 1.10.2022)