Als Reaktion auf die Blockabfertigung in Tirol sperrt Bayern erneut seine Straßen abseits der Autobahnen für den grenzüberschreitenden Lastwagenverkehr. Damit soll verhindert werden, dass Lkws die Staus umfahren.

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München – Als Reaktion auf die Blockabfertigung in Tirol sperrt Bayern erneut seine Straßen abseits der Autobahnen für den grenzüberschreitenden Lastwagenverkehr. Am Dienstag und vom 10. bis zum 13. Oktober soll auf diese Weise verhindert werden, dass Lkws die Staus umfahren.

Rosenheims Landrat: "Eine Zumutung"

"Die Blockabfertigung ist eine Zumutung für alle Betroffenen, sowohl für die Verkehrsteilnehmer als auch für die Anwohner", sagte Rosenheims Landrat Otto Lederer (CSU). Der Lkw-Ausweichverkehr stelle für die Ortschaften im Inntal und darüber hinaus eine untragbare Situation dar. "Die Beschilderung an den Staatsstraßen mit einem Fahrverbot für grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr trägt zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger im Inntal bei."

Es ist die zweite bayerische Sperrung seit der Premiere am 25. Juli. Für die Staatsregierung und Lederer hat sich das Verfahren schon bewährt. "Die Zustände im Inntal konnten wir nicht länger hinnehmen", sagte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU).

Bayern sieht "Notmaßnahme"

Bei den Sperrungen ist für den Transit-Schwerlastverkehr die Abfahrt von den Autobahnen A8 und A93 zur Umgehung des Staus an der deutsch-österreichischen Grenze verboten. Bayern bezeichnet die Aktion als "Notmaßnahme", um die seit Jahren unter dem Ausweichverkehr leidenden Menschen im Inntal zu entlasten.

Seit Ende Juli weisen Schilder entlang der beiden Autobahnen die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer darauf hin, dass für Lkws ab 7,5 Tonnen ein Ausweichen auf die Landstraßen und damit das Umgehen des Staus auf der Autobahn bei Blockabfertigung nicht mehr erlaubt ist. Die Straßenverkehrsbehörden sperren damit auch bei der Blockabfertigung am Dienstag die relevanten Straßen in den Landkreisen Miesbach, Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land teilweise bereits ab den Autobahnanschlussstellen für den grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr. Betroffen ist das nachgeordnete Straßennetz ab den Autobahnausfahrten. (APA, 3.10.2022)