9.690 Hassmeldungen sind bei der Beratungsstelle #GegenHassimNetz seit ihrer Gründung 2017 eingegangen.

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Wien – Der Verein Zara – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit hat seinen jährlichen Bericht zu Hass im Netz veröffentlicht: Im fünften Jahr seit Gründung der Beratungsstelle #GegenHassimNetz seien 1.851 Meldungen bearbeitet worden. Der Großteil der gemeldeten Online-Inhalte würde sich rassistischer Ideologien bedienen. Während der Pandemie gab es auch einen starken Anstieg an Meldungen von Inhalten in Bezug auf die Corona-Maßnahmen.

Vorurteilsmotivierter Hass betreffe die Mehrheit der Meldungen: Bei acht von zehn Fällen handle es sich um rassistische Ideologien – also Hass wegen ethnischer, nationaler oder religiöser Zuschreibungen. Im Netz fehle es an spürbaren Regeln, die die Userinnen und User einschränken könnten. "Das begünstigt den Online-Enthemmungseffekt, wodurch Menschen allein aufgrund ihres Soseins beleidigt, bedroht, beschimpft und herabgewürdigt werden", sagt Fiorentina Azizi-Hacker, Leiterin der Zara-Beratungsstelle in einer Aussendung.

Unmittelbare Abhilfe für Betroffene

Im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung informieren Zara-Beraterinnen und -Berater über Abläufe bei Polizei und Gericht und begleiten die Betroffenen während des Prozesses. Hier brauche es aber mehr: Der Verein fordert mehr Bewusstsein für die Bedürfnisse von Betroffenen bei den jeweiligen Behörden. Dies würde die Wahrscheinlichkeit von erfolgreichen Verfahren erhöhen und das Vertrauen in die Polizei und die Justiz stärken.

Oft wünsche man sich aber hauptsächlich eine schnelle Entfernung der herabwürdigenden Inhalte. Im letzten Beratungsjahr habe Zara 263 Entfernungen mithilfe seines Trusted-Flagger-Status, also als vertrauenswürdiger Verein, beantragt. 145-mal konnte eine Entfernung bewirkt werden.

"Was außerhalb des Internets verboten ist, sollte auch im Internet verboten sein"

Um Hass im Netz effektiv eindämmen zu können, hat der Verein einen Forderungskatalog zusammengestellt. Das Ziel sei es, Hass im Netz effektiv einzudämmen und betroffenen Personen befriedigende rechtliche Möglichkeiten bieten zu können.

Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) soll EU-weit einen sicheren digitalen Raum schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer geschützt werden. Im Juli dieses Jahres wurde es im EU-Parlament angenommen, gelten wird es frühestens ab 1. Jänner 2024, wobei das bei sehr großen Onlineplattformen schon früher der Fall sein kann. "Alles, was außerhalb des Internets verboten ist, sollte auch im Internet verboten sein", sagt Franz Galla, Rechtsanwalt und Zara-Obmann.

Aufklärung, Prävention und mehr Ressourcen für Behörden

Zusätzlich fordert der Verein einen nationalen Aktionsplan gegen Hass im Netz. Die Schwerpunkte sind Aufklärung und Prävention: Eine große, öffentlich finanzierte Kampagne soll informieren und Unterstützungsangebote aufzeigen. Auch Informationsveranstaltungen mit Expertinnen und Experten nennt Zara in seinem Bericht als Möglichkeit, um Bewusstsein zu schaffen.

Außerdem wird effektiver rechtlicher Schutz gefordert: Es brauche angemessene Ressourcen für Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte sowie Opferschutzeinrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die hier Arbeit leisten. Auch notwendig sei Transparenz im Hinblick auf die Tätigkeiten der staatlichen Einrichtungen. (Alara Yilmaz, 28.10.2022)