Gegen mögliche weitere Beugestrafen dürften Schmid wieder berufen.

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Viel zu sagen hatte Thomas Schmid diese Woche beim ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss nicht. Der mögliche Kronzeuge erschien zwar wie berichtet im Parlament, beantwortete allerdings keine einzige Frage der Abgeordneten.

Schmid wurde am Donnerstag freilich nicht zum ersten Mal vor den U-Ausschuss geladen. In den letzten Monaten war der ehemalige Generalsekretär des Finanzministeriums trotz Ladung mehrmals nicht im Parlament erschienen – und muss deshalb nun 6.000 Euro bezahlen. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) hervor, die kürzlich veröffentlicht wurde. Das Erkenntnis datiert vom 18. Oktober 2022 – also jenem Tag, als Schmids Geständnis bekannt wurde.

Strafe trotz Wohnsitzes in den Niederlanden

Ausgestellt hatte die Strafe das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bereits im Oktober. Schmid erhob dagegen Revision und argumentierte, dass er aufgrund seines Wohnsitzes in den Niederlanden nicht rechtswirksam vom U-Ausschuss geladen wurde. Er habe in Österreich weder einen fixen Wohnsitz noch einen "gewöhnlichen Aufenthalt", wie es im Juristendeutsch heißt.

Der VwGH sah das in seiner aktuellen Entscheidung nun anders und bestätigte damit inhaltlich die Entscheidung des BVwG. Aus Sicht der Höchstrichterinnen und Höchstrichter müssen österreichische Staatsbürger Ladungen vor den U-Ausschuss befolgen, auch wenn sie nicht in Österreich ansässig sind. Dem stünden weder verfassungsrechtliche noch völkerrechtliche Grundsätze entgegen. Ausnahmen gibt es nur bei nachvollziehbaren Entschuldigungsgründen. Die lagen im Fall von Schmid aber nicht vor.

Laut dem VwGH sollen sich Auskunftspersonen nicht durch einen kurzfristigen Umzug ins Ausland von ihrer Pflicht befreien können, im U-Ausschuss auszusagen. Zwar gelte die österreichische Rechtsordnung grundsätzlich nur in Österreich, im Sinne des sogenannten Personalitätsprinzips könne der Staat aber auch Gebote an Staatsbürger richten, die sich im Ausland befinden.

Aktuelle Beugestrafen offen

Da sich Schmid am Donnertag im Parlament weigerte, auszusagen, hat der U-Ausschuss bekanntermaßen weitere Beugestrafen gegen ihn beantragt. Im Fall einer ungerechtfertigten Aussageverweigerung sind Strafen bis zu 1.000 Euro möglich.

Ob dieser Maximalbetrag pro nicht beantwortete Frage oder pro Ausschusstag gilt, ist unter Juristinnen und Juristen umstritten. Entscheiden muss darüber nun das Bundesverwaltungsgericht, das dafür vier Wochen Zeit hat. Verhängt das Gericht Beugestrafen, will Schmid dem Vernehmen nach wieder dagegen berufen. (japf, 4.11.2022)