Die Bilder sollen über die App Snapchat übermittelt worden sein.

Foto: Reuters / Thomas White

Graz – In Graz soll ein Lehrer an einem Gymnasium einigen seiner minderjährigen Schüler Nacktfotos abgekauft haben. Die Medienstelle der Staatsanwaltschaft Graz bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung", gegen den Pädagogen wird wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie ermittelt. Die Übermittlung der Fotos erfolgte über die Social-Media-Plattform Snapchat. Der Mann wurde vom Dienst suspendiert.

Der Hinweis an die Polizei war von der Bildungsdirektion des Landes gekommen. Bei einer Hausdurchsuchung bei dem Lehrer am Donnerstag der Vorwoche seien Datenträger sichergestellt worden, die nun ausgewertet würden, hieß es auf APA-Anfrage. Zuvor hatten sich Schüler offenbar an einen Vertrauenslehrer gewandt, dieser hatte dann die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Der Verdächtige soll den Schülern Geld für die Fotos gegeben haben. Wie viele Opfer es unter den Schülern geben könnte, sei nicht vollständig geklärt, hieß es seitens der Medienstelle.

Diözese begrüßt Dienstfreistellung

Laut einem Sprecher der Bildungsdirektion Steiermark habe es eine Informationsveranstaltung für die Eltern gegeben. Ein Psychologenteam sei in die AHS geschickt worden. Bestätigt wurde gegenüber der APA auch, dass es sich bei dem Verdächtigen um einen Religionslehrer handle.

Die Diözese Graz-Seckau hat am Mittwoch in einer Stellungnahme mitgeteilt, sie verurteile "derlei Taten auf das Schärfste". Der Lehrer sei für mehrere Bereiche verantwortlich, habe auch Religion unterrichtet und habe sich als solcher zur Einhaltung der diözesanen Rahmenordnung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichtet. "Der Ordinarius der Diözese Graz-Seckau und das bischöfliche Schulamt halten fest, dass wir menschlich sehr enttäuscht sind und solche Taten auf das Schärfste verurteilen." Man begrüße die Dienstfreistellung ausdrücklich. Hingewiesen wurde auf die Ombudsstelle für Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch, die anonym Beratung und Unterstützung anbiete. Diese arbeite unabhängig, sprich sie ist kirchlichen Instanzen gegenüber nicht weisungsgebunden. (APA, 9.11.2022)