Die Behörden werden im Fall Heller tätig.

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Nun befassen sich auch die österreichischen Behörden mit André Hellers vermeintlich "kindischem Streich", bei dem er einen selbstgebastelten Rahmen als einen von Jean-Michel Basquiat geschaffenen deklarierte.

Wie die Staatsanwaltschaft auf STANDARD-Anfrage bestätigt, wird laut Sprecherin Nina Bussek infolge einer anonymen Anzeige das Vorliegen eines Anfangsverdachts geprüft.

Verdacht des schweren Betrugs

Auf Nachfrage beim Landeskriminalamt war weiters in Erfahrung zu bringen, dass mittlerweile auch seitens der Polizei eine Sachverhaltsdarstellung auf den Weg gebracht wurde. Hintergrund: Betrug ist ein Offizialdelikt, bei dem von Amts wegen ermittelt werden muss.

Im konkreten Fall geht es um den Verdacht des schweren Betrugs, ein Delikt, für das ab einem Betrag von 300.000 Euro eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vorgesehen ist. Für André Heller gilt die Unschuldsvermutung.

Er hatte den Rahmen 2018 für 800.000 Euro an einen unbekannten Sammler im Ausland verkauft. Durch "Falter"-Recherchen alarmiert, hatte er noch vor Erscheinen der Titelgeschichte des Wochenmagazins mit dem damaligen Käufer eine Rückabwicklung des Deals vereinbart. (Olga Kronsteiner, 9.11.2022)