Am Tag der Wahl stand auch die spätere Siegerin und nunmehrige Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, in der Schlange. Andere mussten noch länger warten, in manchen Wahllokalen gingen die Stimmzettel aus. Wegen des Chaos könnte es nun eine Wahlwiederholung geben. Giffey muss um ihren Job zittern.

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Am Mittwoch könnten die Berlinerinnen und Berliner erfahren, ob sie nach nur einem Jahr in Kürze schon wieder an die Urnen gerufen werden. Der Verfassungsgerichtshof des Landes entscheidet ab elf Uhr über eine mögliche Wiederholung der Abgeordneten- und Bezirksverordnetenversammlungswahl vom 26. September 2021.

An diesen Wahltag erinnern sich noch viele in der deutschen Hauptstadt. Es war in zahlreichen Wahllokalen zu chaotischen Zuständen gekommen, vielerorts konnten Wahlberechtigte ihre Stimmen erst nach Wahlschluss um 18 Uhr abgeben. Gleich vier Abstimmungen standen an diesem Tag an: Es war Bundestagswahl, ebenso Landtags- und Bezirksverordnetenversammlungswahl. Zudem fand der Volksentscheid zur Vergesellschaftung der Bestände großer Wohnungsunternehmen statt.

Anfechtung erwartet

Der Bundestag hat bereits in der Vorwoche mit Stimmen der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP entschieden, dass die Bundestagswahl in 431 der 2.256 Berliner Wahlbezirken noch einmal ausgetragen wird. Wann das passieren soll, ist aber unklar. Man rechnet damit, dass Union und AfD den Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten. Sie fordern eine Wiederholung in deutlich mehr Wahlbezirken. Zuvor hatte der Bundeswahlleiter "komplettes systematisches Versagen der Wahlorganisation" attestiert.

Die Berlin-Wahl, über die heute entschieden wird, steht gleich komplett zur Disposition. Sollten die Richterinnen und Richter des Berliner Verfassungsgerichts die Wahlen für ungültig erklären, müssen Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahl innerhalb einer Frist von 90 Tagen wiederholt werden. Als Termin käme der 12. Februar 2023 infrage. (bau, 16.11.2022)