Bei dem 18-Jährigen wurde bei der Verurteilung im Februar auch ein psychiatrisches Gutachten erstellt.

Foto: Getty Images/iStockphoto/Chalabala

Wien – Nach dem Missbrauch zweier Mädchen im Alter von elf und 14 Jahren in Wien-Meidling haben die "Kronen Zeitung" und das Wiener Stadtmagazin "Falter" (Mittwochausgaben) mit weiteren Details aufgewartet. So berichtete die "Krone", dass einer der beiden Täter, ein 18-jähriger irakischer Staatsbürger, erst im Februar wegen schwerer Nötigung zu sechs Monaten Haft verurteilt wurde.

Die beiden Mädchen waren nach Erkenntnissen der Ermittler am Donnerstagnachmittag zu dem 18-Jährigen in die Wohnung gegangen, um Drogen zu kaufen. Dort befand sich auch der 17-Jährige, als es zu den Übergriffen kam. Die Mädchen konnten aus der Wohnung flüchten und die Polizei verständigen. Die Männer wurden laut Exekutive wenig später noch in der Wohnung festgenommen.

Drogenkonsum

Die beiden Mädchen hatten bereits am Vortag von dem 18-Jährigen eine Ecstasy-Tablette erhalten, diese geteilt und konsumiert. Als sie am Donnerstag erneut Suchtgift konsumieren wollten, kontaktierten sie den jungen Mann wieder. Dieser dirigierte sie in die Wohnung in Meidling, wo sich er und der 17-Jährige befanden. Die Wohnung gehört einem weiteren Freund der Männer.

Zunächst kam es zwischen der 14-Jährigen und dem 17-Jährigen zu freiwilligem Geschlechtsverkehr, doch dann zwang der Bursche das Mädchen zu weiteren sexuellen Handlungen. Die Elfjährige wurde unterdessen von dem 18-Jährigen sexuell missbraucht.

Tat wurde gefilmt

Wie "Falter" und "Krone" unter Berufung auf die Polizei berichteten, haben die beiden Verdächtigen die Tat auch gefilmt. Dem 18-Jährigen war laut "Krone" bei der Verurteilung im Februar durch ein psychiatrisches Gutachten eine "schwere Persönlichkeitsstörung mit hoher Neigung zur emotionalen Instabilität mit explosiven Aggressionsausbrüchen" attestiert worden. Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sei dem jungen Mann vom Gericht aber bedingt nachgesehen worden.

Diskussionen gab es nach wie vor, ob das Jugendamt der Stadt Wien (MA 11) die Aufsichtspflicht über die beiden Mädchen verletzt haben könnte. Das Jugendamt selbst machte darauf aufmerksam, dass sich die Kinder wie alle anderen auch frei bewegen dürfen. Die Tat ereignete sich laut Polizei jedenfalls am Nachmittag. (APA, red, 16.11.2022)