Der Kongress will Einsicht in Trumps Steuergebaren.

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Washington – Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Weg für die Herausgabe von Steuerunterlagen des Ex-Präsidenten Donald Trump an einen Kongressausschuss freigemacht. Der Supreme Court wies am Dienstag einen Antrag von Trumps Anwälten ab, die Übermittlung der Steuerdokumente aufzuhalten. Damit zieht das Höchstgericht einen Schlussstrich unter einen jahrelangen Rechtsstreit. Der Republikaner hatte sich gegen die Herausgabe der Unterlagen gewehrt und scheiterte nun schließlich an höchster Stelle – und auch noch an jenem Gericht, das er maßgeblich durch die Ernennung von drei konservativen Richterinnen und Richtern geformt hat.

Der Vorsitzende des Kongressausschusses, der demokratische Abgeordnete Richard E. Neal, zeigte sich in einem Statement erwartungsgemäß erfreut: Immerhin habe man dreieinhalb Jahre darauf warten müssen. Offen bleibt aber, ob die übermittelten Steuerunterlagen jemals an die Öffentlichkeit gelangen werden. Aus den oft zitierten gut informierten Kreisen sollen US-Medien wissen, dass die Mitglieder zuerst einmal selbst durch die Unterlagen blättern wollen und dann eine Entscheidung treffen, ob die Dokumente auch veröffentlicht werden.

Zeitliche Verzögerung

Entgegen den üblichen Gepflogenheiten in den USA hatte der Immobilienunternehmer Trump seine Steuererklärungen weder als Präsidentschaftskandidat noch nach seinem Einzug ins Weiße Haus öffentlich gemacht. Kritiker mutmaßen daher, er habe etwas zu verbergen.

Offenbar hatten Trump und sein Anwaltsteam auf Zeit gespielt – fast vier Jahre konnte er die Herausgabe seiner Steuerunterlagen verzögern, indem er durch die gerichtlichen Instanzen zog. Hätte der Supreme-Court-Entscheid noch bis Jänner gedauert, wäre die Taktik wahrscheinlich aufgegangen. Dann übernehmen die Republikaner die Mehrheit im Abgeordnetenhaus und hätten sich ziemlich sicher nicht mehr um die Dokumente des Ex-Präsidenten und selbsterklärten Präsidentschaftskandidaten gekümmert. (red, APA, 22.11.2022)