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Gewalt am Arbeitsplatz wirkt sich negativ auf den Körper und die Psyche der Betroffenen aus. Die Folgen können von psychosomatischen Beschwerden bis hin zur Arbeitsunfähigkeit reichen.

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An die blöden Sprüche und unangenehmen Berührungen hatte sie sich gewöhnt, sonst hätte sie schon früher ihren Job und ihre finanzielle Sicherheit verloren, sagt eine 32-jährige Alleinerzieherin. Sie wurde letztendlich von ihrem Chef gekündigt, nachdem sie ihm gesagt hatte, dass sie seine Berührungen nicht angenehm findet.

Gewalt am Arbeitsplatz hat viele Gesichter und kommt immer öfter vor: anzügliche Kommentare in der Mittagspause, körperliche Übergriffe durch Patienten oder Kundinnen, Beleidigungen und Demütigungen im Team. Laut einer Ifes-Umfrage im Auftrag der Gewerkschaft GPA haben Konflikte im Job durch Arbeitsdruck und Personalmangel seit Pandemiebeginn deutlich zugenommen.

38 Prozent der rund 1.000 Befragten waren in den letzten zwei Jahren von verbalen Übergriffen wie Beleidigungen oder Drohungen am Arbeitsplatz betroffen, 15 Prozent sogar oft oder gelegentlich. Verbale sexuelle Belästigung haben 16 Prozent erlebt, zu körperlichen Übergriffen kam es bei rund sechs Prozent. Frauen und Jüngere waren davon deutlich stärker betroffen. Die verbalen Übergriffe gingen zu etwa gleichen Teilen von Kolleginnen und Kollegen (44 Prozent) und externen Personen (43 Prozent) aus. Bei Handgreiflichkeiten überwiegen die Externen, also Kundinnen, Patienten oder Klienten. In drei Vierteln der Fälle wurden Männer als Täter wahrgenommen.

Die gesundheitlichen Folgen für Betroffene reichen laut Arbeitspsychologin und Referentin bei der Arbeiterkammer Wien, Johanna Klösch, von psychosomatischen Beschwerden wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Übelkeit, depressiven Verstimmungen, Angstzuständen oder Panikattacken bis hin zu dauernder Arbeitsunfähigkeit. Auf betrieblicher Ebene beeinträchtigen Mobbing und Gewalt die Zusammenarbeit und das Arbeitsklima. Es kommt zu einer Verringerung der Produktivität, häufigeren Krankenständen und in weiterer Folge auch zu hohen Kosten für die Unternehmen.

Gewalt als solche erkennen

Zuerst muss Gewalt am Arbeitsplatz aber auch als solche wahrgenommen werden. Bei einer Podiumsdiskussion zum Thema Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz der Volksanwaltschaft Wien erklärte Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft: Auch mehrmalige private Einladungen vom Chef oder Kollegen gehören dazu, ebenso wie sexualisierte Komplimente, die man von Kolleginnen oder Vorgesetzten hört.

Selbst wenn man Fälle nicht direkt mitbekommt, sagt Konstatzky, würde man beobachten können, dass Betroffene sich zum Beispiel aus dem sozialen Leben bei der Arbeit zurückziehen. Sie erscheinen etwa nicht mehr zu Betriebsfeiern oder gehen zum Mittagessen nicht mehr in die gemeinsame Küche. Eine hohe Fluktuation kann ebenfalls ein Zeichen für Gewaltstrukturen im Job sein.

Elisabeth Cinatl, Therapeutin und Vorständin der Österreichischen Mädchen- und Frauenberatungsstellen, berät von Gewalt betroffene Frauen im Verein Wendepunkt in Wiener Neustadt. "Viele, die wegen Gewalt in der Arbeit kommen, sagen erst einmal, da ist etwas komisch", sagt Cinatl. In der Beratung will sie zunächst Frauen in ihrer Wahrnehmung bestärken und ihnen klar sagen, dass es sich je nach Fall um sexuelle Belästigung, verbale Gewalt oder Ähnliches handle. Aber gerade am Arbeitsplatz herrsche häufig die Situation, dass man sich nicht Nein zu sagen traue oder denke, man könne nichts tun, weil der Belästiger die Führungskraft oder ein Abteilungsleiter ist.

Gewaltprävention ist Führungsaufgabe

Dabei sei Betroffenen zu helfen vor allem Führungsaufgabe in einem Unternehmen, betont Cinatl: "Jede Führungskraft muss das Handeln gegen sexuelle Belästigung als eine ihrer Aufgaben sehen." Sie müsste geschult darin sein, wie in solchen Fällen kommuniziert wird, welche Schritte folgen und welche Stellen einbezogen werden sollten.

Wichtig sei auch, erklärt Cinatl, nicht den Opfern zu vermitteln, sie müssten sich ändern oder anpassen. Denn die Schuld liege in jedem Fall bei den Tätern. "Die Verantwortung muss auf die Person, die belästigt, übertragen werden." Wenn sich ein Unternehmen auch öffentlich klar gegen Gewalt an Frauen und sexuelle Belästigung positioniert, hätte das ebenfalls eine starke Wirkung. Wichtig sei, dass das Unternehmen Unterstützungsstrukturen zeige. Wenn eine Firma keine Hilfe bietet oder nicht gegen Gewalt vorgeht, mache sie sich selbst zum Mittäter.

Installation zum Thema "Gemeinsam gegen Gewalt" an der Volkshochschule in Wien-Alsergrund.
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Strukturelle Gewalt als Ursache

Woher Gewaltsituationen gegen Frauen am Arbeitsplatz kommen, zeigt eine neue Ausstellung der Volkshochschulen Wien. Mit großen Schildern und Videoinstallationen zeigt eine Konstruktion in der VHS Alsergrund, welche Formen von Gewalt es gibt. Durch strukturelle Gewalt in der Gesellschaft kommt es für Frauen häufig zu nachteiligen Situationen in der Arbeitswelt.

Ein paar Beispiele daraus: Frauen kommen seltener in wichtige Macht- und Entscheidungspositionen als Männer, sie verdienen häufig für gleichwertige Arbeit weniger, sie werden häufiger nach ihrem Aussehen beurteilt und öfter bewertet und abgewertet. Die Ausstellung geht noch bis zum Mai 2023 und wird auch in den VHS Simmering, Floridsdorf, Favoriten und Seestadt zu sehen sein.

Arbeitgeber und Politik in der Pflicht

"Gewalt am Arbeitsplatz ist bereits vor Corona ein Thema gewesen, das zu wenig beachtet wurde – vor allem vonseiten der Arbeitgeber", sagt Arbeitspsychologin Klösch. Die Fürsorgepflicht fange nämlich nicht erst beim Auftreten verbaler und körperlicher Übergriffe im Job an, sondern umfasse auch den Schutz der Beschäftigten durch präventive Maßnahmen. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sieht nach dem sogenannten TOP-Prinzip folgende Maßnahmen vor:

  • Technische Maßnahmen: Beispiele dafür sind eine gute Beleuchtung von Innen- und Außenräumen oder die bauliche Trennung von Mitarbeitenden und Kunden
  • Organisatorische Maßnahmen: Vermeidung von Einzelarbeit, Wartezeitenmanagement sowie ausreichend Personal
  • Persönlich orientierte Maßnahmen: Bewusstseinsbildung und offene Kommunikation zu Übergriffen und Belästigung im Unternehmen ebenso wie klare Regeln für den Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz

Im Ernstfall sind Arbeitgeber, Betriebsräte, Arbeitsmedizinerinnen, Arbeitspsychologen und Personalverantwortliche erste Anlaufstellen für Betroffene. Darüber hinaus gibt es externe Beratungsstellen, die juristischen und psychologischen Beistand leisten. Bereits im Juni 2019 wurde auf der internationalen Arbeitskonferenz das erste ILO-Übereinkommen zur Beseitigung von Gewalt am Arbeitsplatz beschlossen. Österreich habe dieses Übereinkommen bis heute nicht ratifiziert, das müsste laut Klösch dringend nachgeholt werden. (Anika Dang, Melanie Raidl, 25.11.2022)