Justizministerin Alma Zadić (Grüne) mit Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP).

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Nach dem Vorschlag von Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP), das ungefragte Zuschicken von "Dick Pics" – also Penisbildern – unter Strafe zu stellen, will das Justizministerium eine Möglichkeit für die Umsetzung einer derartigen Bestimmung im Verwaltungsstrafrecht prüfen, hieß es auf APA-Anfrage. Wann das so weit sein wird, war am Freitag zunächst unklar.

Derzeit "keine gerichtliche Strafbarkeit"

Plakolm sah allerdings eine Änderung des Strafgesetzbuchs für notwendig und schlug dafür den Paragrafen 218 vor, der die sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen bestraft. In Deutschland wurde das bereits mit dem Paragrafen 184 geändert, in dem es um das Überlassen von pornografischen Inhalten geht. In Österreich beginne die sexuelle Belästigung erst durch intensive Berührungen in geschlechtsspezifischen Bereichen, berichtete Katharina Beclin vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien im Ö1-"Morgenjournal". "Davor haben wir keine gerichtlichen Strafbarkeit."

Nur wenn ein und derselbe Mann diese Bilder öfter ungefragt verschickt, würde er sich wegen Stalkings strafbar machen. Bei Paragraf 107a StGB ist derjenige zu bestrafen, der "eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt". Das ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen, heißt es im Strafgesetzbuch.

Im Verwaltungsstrafrecht werden Übertretungen bestimmter Gesetze nicht durch Gerichte, sondern durch Verwaltungsbehörden geahndet. Das können Übertretungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO), im Baurecht oder bei Ladenöffnungszeiten sein. In erster Instanz sind die Bezirksverwaltungsbehörden – die Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate – bzw. Landespolizeidirektionen zuständig, in deren Wirkungsbereich die Verwaltungsübertretung begangen wurde. Bei einem rechtskräftigen Urteil nach dem Strafrecht, das von einem Gericht verhängt wird, drohen Gefängnisstrafen, die eine Vorstrafe mit sich bringen.

"Belästigung bleibt Belästigung"

"Belästigung bleibt Belästigung, egal wo sie passiert", meinte Plakolm hingegen. Was im echten Leben strafbar sei, müsse auch im Internet Konsequenzen haben. Plakolms Vorstoß sei eine "schon lange bekannte Forderung nach einem Dick-Pic-Verbot", erklärte die stellvertretende Klubobfrau und Frauensprecherin der Grünen, Meri Disoski, bereits am Donnerstag. Auch sie sah mit einer entsprechenden Bestimmung im Verwaltungsstrafrecht ein schnelles Schließen dieser "Lücke", dass es für Penisbilder-Versender keine rechtlichen Konsequenzen gibt.

Verwunderung über den Vorschlag Plakolms kam von der SPÖ, denn die Strafbarkeit "könnte längst beschlossene Sache sein". Einen Antrag dazu habe SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim bereits im April in den Nationalrat eingebracht. "Dass ÖVP-Staatssekretärin Plakolm heute mit dieser Forderung ankommt und gleichzeitig die Regierungsparteien immer wieder Oppositionsvorschläge ignorieren bzw. die Anträge vertragen, ist bedauerlich und bringt uns in der Sache nicht weiter", sagte Yildrim. (APA, 25.11.2022)