Unterstützung für die Eisenbahner von anderen Teilgewerkschaften wie der GPA – und die Handelsangestellten, die ebenfalls mit Warnstreiks drohen.

Foto: APA / Helmut Fohringer

Wien – Der Kollektivvertrag der Bediensteten bei Eisenbahnverkehrsunternehmen in Österreich ist eine eigene Wissenschaft. Anfang der 2000er-Jahre, etwa zur Zeit der großen ÖBB-Reform unter der schwarz-blauen Regierung von Kanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP), wurden insgesamt drei Kollektivverträge (KV), die es in- und außerhalb des Ex-Monopolisten ÖBB gab, zu einem Kollektivvertrag zusammengeführt.

Damit aus den einzelnen Regelwerken von Staatsbahn und Privatbahnen über die Jahre ein einheitlicher KV entstehen kann, gibt es diverse Übergangsfristen und hochkomplizierte Übergangsregeln für die dazugehörigen Lohntabellen. Eine einheitliche Lohntabelle gibt es deshalb im Prinzip nur für neu eintretendes Personal, das natürlich auch nach Verwendungsgruppen entlohnt wird. Das erklärt übrigens die Wichtigkeit von Ist-Lohnerhöhungen. Andernfalls wären die Gehälter der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der einstigen Monopolbetriebe wie ÖBB, Post, Telekom oder AUA eingefroren worden, sie hätten de facto kaum KV-Erhöhungen bekommen, weil ihre Istlöhne teils deutlich über dem mit dem Fachverband Schienenbahnen abgeschlossenen bis dato gültigen Nachfolge-KV lagen.

Zulagen und Nebengebühren

Aussagekräftig sind die Tariflöhne und -gehälter übrigens in den wenigsten Fällen, denn es gibt eine Fülle von Zulagen und Nebengebühren, mit denen die Entgelte aufgebessert werden – vom Lokführer über die Mitarbeiter im Bordrestaurant bis zum Zugbegleiter im Nachtzug. Auch sie sollten nach dem jüngsten Angebot um acht Prozent erhöht werden.

·Forderung der Gewerkschaft Die von der Gewerkschaft ursprünglich geforderte Erhöhung um 500 Euro brutto, die zwischenzeitlich auf 400 reduziert wurde, kommt bei den untersten Verwendungsgruppen – je nach Lohntabelle – einer Erhöhung um 23 bis 24 Prozent gleich.

·Angebot der Eisenbahnunternehmen Das war den Bahnbetreibern unannehmbar. Bis auf Westbahn und private Güterbahnen hängen alle am Tropf der öffentlichen Hand, sind also darauf angewiesen, dass der Staat die Kosten übernimmt. Und Letzterer orientiert sich traditionell an den Beamten, die vorige Woche mit einer Anhebung der Bezüge um durchschnittlich 7,32 Prozent abgeschlossen haben.

Für Aktionismus sind die Eisenbahner immer zu haben, vor allem wenn etwas los ist wie bei einem Warnstreik.
Foto: APA / Tobias Steinmaurer

Das bis Sonntagmittag gültige Angebot des Fachverbands Schienenbahnen lag mit einer Mindesterhöhung um 208 Euro im Schnitt bei 8,44 Prozent plus Einmalzahlung von 1000 Euro netto für die rund 50.000 Bahnbeschäftigten. Es liegt damit über der für die Eisenbahner-Lohnrunde maßgeblichen Inflation (von November 2021 bis Oktober 2022) von 7,8 Prozent. Allerdings argumentiert die Gewerkschaft ihre weitergehende Forderung auch damit, dass die rollierende Inflation inzwischen bei 8,1 Prozent liegt. (ung, 28.11.2022)