Für Zweiräder soll die Parkgebühr auf "Verkehrsflächen des ruhenden Verkehrs" entfallen.

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Berlin – In Berlin schlägt derzeit eine Änderung der Parkgebührenordnung hohe Wellen. Was unspektakulär klingt, bedeutet nämlich eine wesentliche Änderung unter anderem für Benutzerinnen und Benutzer von Fahrrädern, E-Bikes, Lastenrädern – und damit indirekt auch für Autofahrerinnen und -fahrer. Denn für die Zweiräder soll künftig die Parkgebühr auf "Verkehrsflächen des ruhenden Verkehrs" entfallen, "um die Nutzer:innen dieser Fahrzeugarten zu einer verstärkten Inanspruchnahme dieser Verkehrsflächen zu animieren". Das bedeutet, Fahrräder dürfen in Zukunft – in Kraft treten soll die Regelung am 1. Jänner – gratis auf Autoparkplätzen parken.

Vorgelegt hatte die Verordnung die zuständige Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Bündnis 90 / Die Grünen). Auf Twitter schrieb Jarasch: "Mit den neuen Parkgebühren ab 2023 unterstützen wir die Verkehrswende: Kurzzeitparken wird teurer, aber für Carsharing-Autos bleibt es gleich, und für E-Carsharing wird es sogar günstiger. Fahrräder, Lastenräder, Pedelecs und Motorräder dürfen künftig kostenlos auf der Straße parken – so schützen wir die Gehwege und damit die Fußgänger:innen."

Bald darauf entbrannte eine Diskussion zwischen Radlerinnen und Autofahrern, die um Parkplätze fürchteten. Fotos auf Social Media zeigten Bilder von Fahrrädern, die große Parklücken für sich beanspruchen. Der Berliner Verkehrsexperte Christian Böttger sprach von einem Schnellschuss und meinte: "Autofahrer zu ärgern ist keine sinnvolle Politik." Viele befürchten eskalierende Konflikte im Streit um Parkflächen.

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub hingegen begrüßte die Maßnahme und argumentierte, auf einem Parkplatz für ein Auto könnten sechs bis zehn Fahrräder untergebracht werden. In Folge der Debatte sah sich der Berliner Senat veranlasst klarzustellen: "Das Parken und Halten ist in der Straßenverkehrsverordnung geregelt. Diese ist Bundesrecht und wurde durch die Verordnung des Senats nicht verändert. Auch für diese Fahrzeuge gilt danach, dass möglichst platzsparend geparkt werden muss." (Michael Windisch, 2.12.2022)