Die Reporterin Shireen Abu Akleh wurde im Mai während ihrer Arbeit erschossen.

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Den Haag – Der Fernsehsender Al-Jazeera will den Fall der im Mai im Westjordanland getöteten Journalistin Shireen Abu Akleh vor den Internationalen Gerichtshof (IStGH) in Den Haag bringen. Die Rechtsabteilung des Nachrichtensenders habe den Fall umfassend untersucht und neue Beweise gefunden, die belegten, dass die Journalistin und ihre Kollegen von der israelischen Armee "direkt beschossen" worden seien, teilte der Sender am Dienstag mit.

Die Unterlagen sollten demnach noch am gleichen Tag eingereicht werden. Die Täter müssten zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden, hieß es weiter.

Israels Ministerpräsident Yair Lapid teilte auf Twitter mit: "Niemand wird gegen israelische Soldaten ermitteln und niemand wird uns über Moral in der Kriegsführung belehren, schon gar nicht Al-Jazeera". Israel erkennt den Strafgerichtshof nicht an und verweigerte bereits bei früheren Untersuchungen die Zusammenarbeit.

Während eines israelischen Militäreinsatzes getötet

Der Tod der palästinensischen Reporterin, die auch US-Staatsbürgerin war, hatte international für Bestürzung gesorgt. Abu Akleh war während eines israelischen Militäreinsatzes im besetzten Westjordanland durch Schüsse getötet worden. Zuvor hatte es nach Angaben der israelischen Armee ein Feuergefecht mit Dutzenden militanten Palästinensern gegeben. Der palästinensische Generalstaatsanwalt warf den Soldaten vor, die Journalistin gezielt getötet zu haben. Die 51-Jährige trug einen Helm sowie eine Weste mit der Aufschrift "Presse".

Eine Untersuchung des israelischen Militärs kam zu dem Ergebnis, dass die Schüsse nicht eindeutig zuzuordnen waren, jedoch "sehr wahrscheinlich" versehentlich von einem israelischen Soldaten abgegeben worden waren. Strafrechtliche Ermittlungen sollten nicht eingeleitet werden. Auch in den USA waren vor wenigen Wochen Ermittlungen zu dem Fall aufgenommen worden. Israels Verteidigungsminister Benny Gantz teilte damals mit, Israel werde "nicht mit einer externen Untersuchung kooperieren und keine Einmischung in interne Untersuchungen zulassen". (APA, dpa, 6.12.2022)