E-Rezept für alle: Ab Frühjahr 2023 kann es für alle Medikamente, von allen Ärztinnen und Ärzten ausgestellt werden – wesentlich praktischer als bisher.

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Ab dem Frühjahr 2023 können E-Rezepte für alle Medikamente elektronisch ausgestellt werden, auch für jene, die privat zu bezahlen sind, wie etwa Verhütungsmittel. Das bedeutet, Ärztinnen und Ärzte können sämtliche Medikamente in einem Behandlungsvorgang elektronisch verordnen, unabhängig davon, ob diese von der Krankenkasse bezahlt werden. Patientinnen und Patienten können ihre Medikamente dann nur mit der e-Card, ohne Vorlage eines Papierrezepts, in Apotheken abholen. Am 7. Dezember wird die dafür nötige Gesetzesänderung im Gesundheitsausschuss des Parlaments behandelt.

Privatrezepte werden für Arzneimittel ausgestellt, deren Kosten nicht von der Krankenversicherung erstattet werden – und zwar sowohl von Kassenärztinnen und Kassenärzten als auch von Ärztinnen und Ärzten mit Wahlpraxis. Am häufigsten werden sie für die Verschreibung der Pille, also der hormonellen Empfängnisverhütung, genutzt. Ein weiterer häufiger Anwendungsbereich ist die Kindermedizin, etwa für fiebersenkende Medikamente.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) betont: "Mit dem E-Rezept gehen wir einen weiteren Schritt Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. In Zukunft haben alle Anwenderinnen und Anwender ihre Rezepte an einem Ort gesammelt, das spart Zeit und Aufwand und ist eine Erleichterung für Patientinnen und Patienten." Auch das Abstempeln auf dem Papierrezept entfällt, wenn ein Medikament etwa in mehreren Tranchen ausgegeben wird. Man kann sich Präparate auch in verschiedenen Apotheken abholen.

Elga-Teilnahme als Voraussetzung

Voraussetzung für dieses Service ist, dass die versicherte Person an Elga teilnimmt. Und auch Wahlärztinnen und Wahlärzte können mit dem E-Rezept-Service Kassen- und Privatrezepte ausstellen. Voraussetzung dafür sind ein Anschluss an das e-Card-System sowie ein Rezepturrechtsvertrag mit einer Krankenkasse.

Bis zum Frühjahr, wenn die Gesetzesänderung in Kraft tritt, dürften auch alle Strukturprobleme behoben sein, die bisher das Ausstellen von E-Rezepten in Wahlarztpraxen manchmal erschwert haben. Denn schon bisher waren Wahlärztinnen und -ärzte ohnehin verpflichtet, das E-Rezept auszustellen, wenn sie über ein e-Card-System verfügen, betont Momen Radi, Leiter des Privatärztereferats bei der Ärztekammer. Kleine Lücken in der Verordnung und auch Hardwarelieferprobleme seien jetzt "in Regelung".

Eine andere Frage ist, ob Wahlärztinnen und -ärzte dieses System überhaupt nutzen wollen. Hier sieht Radi viel Bereitschaft: "Ein guter Teil der Wahlärztinnen und -ärzte arbeitet bereits sehr versorgungswirksam, die möchten diese Anbindung an das e-Card-System sicher. Das bietet ja auch andere Möglichkeiten wie die Teilnahme an Elga oder dem elektronischen Impfpass."

Wie groß die Bereitschaft ist, dieses System zu nutzen, wird derzeit in einer Befragung erfasst, mit diesen Ergebnissen könne man dann mehr dazu sagen. Insgesamt hänge es aber wohl von der Ordinationsgestaltung ab, sagt Radi: "Ein breit aufgestellter Versorger wird großes Interesse daran haben, dieses System zu nutzen. Wenn aber kaum Rezepturen oder Krankschreibungen anfallen, ist die Kosten-Nutzen-Rechnung eine andere." Insgesamt bringe es aber in vielen Bereichen für die Wahlärztinnen und -ärzte Vorteile, das System zu verwenden, ebenso wie für die Gesundheitskassen: "Denn was nutzt Elga, wenn 11.000 Wahlärzte es nicht nutzen können?" (kru, 7.12.2022)