Bisher durften in der Schweiz nur Wölfe erlegt werden, die nachweislich Herdentiere gerissen haben oder anderweitig gefährlich sind.

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Bern – In der Schweiz sollen "gefährliche Wölfe" einfacher erlegt werden können. Als zweite Parlamentskammer sprach sich am Donnerstag der Nationalrat in Bern für die nötigen Änderungen im Jagdgesetz aus.

"Vorbeugende Regulierung" statt nur "Regulierung"

Der Wolf ist in der Schweiz geschützt. Bisher können nur Tiere geschossen werden, die nachweislich mehrere Herdentiere gerissen haben oder anderweitig als gefährlich eingestuft werden. Dafür ist eine Genehmigung nötig. In den Gesetzen ist von "Regulierung" statt von "Abschuss" die Rede.

Künftig sollen die Kantone auch eine "vorbeugende Regulierung" zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember erlauben können. Voraussetzung soll bleiben, dass Abschüsse nur erfolgen, wenn die Herden nicht besser geschützt werden können. (APA, 8.12.2022)