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Ergänzend zu den monatlichen Kosten fällt bei vielen Handyverträgen eine Servicepauschale an. Bald wird geprüft, ob das rechtens ist.

Foto: Getty Images/Charday Penn

Von der Chipgebühr bis zur Hygienepauschale: Fitnesscenter verrechnen ihrer Kundschaft ergänzend zur regulären Gebühr öfters diverse Zusatzkosten. Die Arbeiterkammer klagte gegen diese Pauschalen und bekam nun im Fall der Fitnesscenterkette Clever Fit recht: Sämtliche Gebühren dieser Art sind laut einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) rechtswidrig.

Das berechtigt die Kundinnen und Kunden des Betreibers, zuvor eingehobene Zusatzgebühren nachträglich zurückzufordern. Die Arbeiterkammer stellt dafür ein entsprechendes Formular bereit. Es waren bei Vertragsabschluss eine Verwaltungsgebühr und eine Chipgebühr zu je 19,90 Euro sowie zweimal jährlich eine Servicepauschale in Höhe von ebenfalls 19,90 Euro angefallen.

Für erregte Gemüter sorgte auch eine "einmalige Energiekostenpauschale in Höhe von 29,90 Euro", über welche die Kundschaft im September benachrichtigt wurde. Hier steht ein Musterbrief zwecks Rückforderung zur Verfügung. Gerichtsverfahren gegen weitere Fitnessstudios – Fit Fabrik, Fit Inn, Fit/One und Mc Fit – sind noch anhängig, entsprechende Urteile werden in den kommenden Monaten erwartet.

"Präzedenzfall"

Bekannt ist der Begriff "Servicepauschale" aber vor allem aus einer anderen Branche: der Telekommunikation. Hier ist es Usus, dass die Zusatzgebühr ergänzend zu den monatlichen Kosten verrechnet wird. Zwar wirkt sich das OGH-Urteil nicht unmittelbar auf die Telco-Unternehmen aus – dennoch sei es in seiner Klarheit neu und könne daher als Präzedenzfall gesehen werden, sagt Martin Goger, Jurist im Konsumentenschutz der AK Wien. Entsprechend werde man auch andere Branchen unter die Lupe nehmen. Neben Handyverträgen stehen etwa die Gebühren diverser Finanzinstitute zur Diskussion.

Der Vorwurf lautet jeweils, dass zwar mit niedrigen monatlichen Gebühren geworben wird, anschließend aber weitere Gebühren aufgeschlagen werden. Ob diese rechtlich halten, hängt davon ab, ob für das Geld ein Zusatznutzen geboten wird. Auf Anfrage heißt es seitens A1 etwa, dass man die eigenen Servicepauschalen nicht als gefährdet sehe, "weil die gerichtlichen Aussagen zu den Fitnessstudio-Servicepauschalen sowohl tatsächlich als auch rechtlich nicht auf unsere Vereinbarungen übertragbar sind". Auch bei "3" ortet man "wesentliche Unterschiede im Hinblick auf die Inhalte der Servicepauschale" und somit keinen Anpassungsbedarf.

Goger sieht nun jedoch die Branche am Zug, mehr Transparenz zu schaffen: "Dann wäre es kundenfreundlicher und rechtskonform." Es werde zuerst Gespräche der AK mit den Unternehmen geben. Sollten diese zu keiner Lösung führen, werde man eine Klage prüfen. (Stefan Mey, 13.12.2022)