Auf den Bahamas festgenommen: Sam Bankman-Fried.

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New York / Nassau – Der Gründer der insolventen Kryptobörse FTX, Sam Bankman-Fried, ist nach dem spektakulären Zusammenbruch seines Firmenimperiums auf den Bahamas festgenommen worden. "Heute Abend haben die bahamaischen Behörden Samuel Bankman-Fried auf Antrag der US-Regierung verhaftet, basierend auf einer versiegelten Anklageschrift, die von der US-Staatsanwaltschaft für den südlichen Bezirk von New York eingereicht wurde", teilte US-Staatsanwalt Damian Williams am späten Montagabend mit.

Keine Zwischenfälle

"Wir gehen davon aus, dass wir morgen Früh die Entsiegelung der Anklageschrift beantragen werden, und werden zu diesem Zeitpunkt mehr dazu sagen können", sagte Williams.

Die Polizei auf den Bahamas erklärte, Bankman-Fried sei am Montag kurz nach 18 Uhr (Ortszeit) in seinem Wohnkomplex in Albany, Nassau, wegen Finanzvergehen gegen die Gesetze der USA verhaftet worden. Dabei habe es keine Zwischenfälle gegeben. Bankman-Fried werde am Dienstag vor dem Magistratsgericht in Nassau erscheinen.

FTX – einer der größten Handelsplätze für Kryptowährungen – war vor rund drei Wochen nach enormen Mittelabflüssen binnen weniger Tage kollabiert. Milliarden an Kundengeldern konnten nicht ausgezahlt werden. Bankman-Fried, der in der Kryptobranche oft nur SBF genannt wird, gab am 11. November seinen Rücktritt bekannt und beantragte im US-Bundesstaat Delaware Insolvenz für den Konzern. FTX beantragte Gläubigerschutz, nachdem Kunden als Reaktion auf die heimliche Verschiebung von Einlagen im Volumen von zehn Milliarden Dollar massenhaft Gelder abgezogen hatten.

Betrugsvorwürfe zurückgewiesen

In den USA laufen Ermittlungen und Sammelklagen gegen Bankman-Fried. Er beteuert, dass FTX genug Geld habe, um Kunden dort auszuzahlen. Bankman-Fried wies auch jegliche Betrugsvorwürfe zurück. "Ich habe nie versucht, einen Betrug zu begehen", sagte er in einem einstündigen Videointerview auf einer Veranstaltung der Zeitung "New York Times" am 30. November. Er glaube nicht, dass er strafrechtlich haftbar sei. (APA, 13.12.2022)