Führte der damalige ÖVP-Generalsekretär den Nationalratswahlkampf 2019 im Rahmen der Gesetze? Der Rechnungshof glaubt das nicht.

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Wien – Die Volkspartei verteidige sich in der Wahlkampfkosten-Causa mit "formalen Kriterien", sagt Parteienfinanzierungsexperte Hubert Sickinger im Ö1-"Morgenjournal". Das sei allerdings nicht überzeugend. Der Rechnungshof vermutet ja nach einer Sonderkontrolle durch Wirtschaftsprüfer, dass die Kanzlerpartei die Wahlkampfkosten im Jahr 2019 um 525.000 Euro überschritten habe – DER STANDARD berichtete.

Es geht etwa um die "Bergauf-Tour" mit dem damaligen Spitzenkandidaten Sebastian Kurz. Die Partei führt hier ins Treffen, dass eine solche Veranstaltung auch 2018 stattgefunden habe, ohne Wahlkampf. Die Kosten dafür im Wahljahr könnten deshalb nicht als Wahlkampfkosten gerechnet werden. "Allerdings war das natürlich ein zentrales Wahlwerbungsmittel", argumentiert Sickinger gegen die formalistische Auslegung der Volkspartei.

Strafe verschmerzbar, aber blamabel

Der Rechnungshof leitet die Prüfergebnisse nun an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt weiter, der über eine etwaige Strafe entscheiden muss. In der Vergangenheit hatte die Einrichtung die ÖVP schon dreimal wegen zu hoher Wahlkampfkosten bestraft – insgesamt musste die Volkspartei dafür 1,2 Millionen Euro Geldbuße bezahlen. Für die aktuelle vermutete Überziehung wären laut Sickinger bis zu 75.000 Euro Strafe möglich. Das sei für die Partei zwar "sehr leicht verschmerzbar", aber politisch dennoch eine "Blamage".

Die Feststellung einer Überziehung würde vor allem den aktuellen Bundeskanzler und ÖVP-Chef Karl Nehammer unter Druck bringen: Er war im gefragten Zeitraum Generalsekretär der Volkspartei. (red, 13.12.2022)