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Die Auswirkungen von HHC sind weitgehend unerforscht. Daher sei auch kein risikobewusster Umgang damit möglich.

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Bekifft werden, und das komplett rechtskonform: Mit diesem Versprechen locken aktuell Growshops in Österreich zu Cannabis mit dem Wirkstoff Hexahydrocannabinol (HHC). Die Substanz wirkt tatsächlich berauschend – ähnlich dem verbotenen Tetrahydrocannabinol (THC). Allerdings wird die psychoaktive Wirkung als geringer wahrgenommen.

"HHC ist eines von mehr als 100 Cannabinoiden, das in sehr geringen Mengen in der Hanfpflanze vorkommt", erklärt Lisa Brunner, Leiterin des Instituts für Suchtprävention der Sucht- und Drogenkoordination Wien, im Gespräch mit dem STANDARD. Das heißt aber nicht, dass das Produkt aus dem Geschäft organisch ist. Eher werde HHC oft als halb synthetisches Cannabinoid bezeichnet: Es komme nämlich zwar natürlich in der Pflanze vor, werde aber aufgrund der minimalen Menge meistens synthetisch aus THC oder Cannabidiol (CBD) im Labor extrahiert – anders als etwa gänzlich künstliche Cannabinoide, das sogenannte Spice.

Keine Studien

Generell stuft Brunner HHC als problematisch ein: Es gibt keine Studien über die Langzeitwirkung, aber auch die kurzzeitigen Effekte der Substanz sind derzeit noch weitgehend unerforscht. Hinzu kommt, dass beim Herstellungsprozess "diverse Nebenprodukte entstehen können, die teilweise nicht identifiziert sind oder nicht bestimmt werden können", sagt die Expertin. Diese werden dann unerkannt mitkonsumiert. Für Käuferinnen und Käufer bedeute das Brunner zufolge: "Wenn das Risiko nicht bekannt ist, kann es auch keinen risikobewussten Umgang damit geben!"

Rechtlich ist die Situation kompliziert: So ist HHC als Reinsubstanz, wie sie bei der synthetischen Herstellung entsteht, legal. Allerdings sei der Stoff etwa in Form eines HHC-Öls als Cannabisextrakt sehr wohl rechtswidrig, da er dann dem Suchtmittelgesetz unterliegt, wie das Gesundheitsministerium dem STANDARD erläutert.

Verwirrende Rechtslage

Das liege laut Brunner daran, dass einzelne Inhaltsstoffe der Cannabispflanze in Gesetzen geregelt sind und andere wiederum nicht. "Das ist eine eigene, leider sehr komplexe Thematik, die die Sache für niemanden einfach zu verstehen macht", sagt sie.

Rechtliche Nachbesserungen dahingehend bräuchten Zeit. Ob eine Anpassung in Bezug auf HHC geplant ist, ist offen: Das Ministerium beobachtet aktuell "in Abstimmung mit den relevanten Stakeholdern die Lage", heißt es. Ein weiteres Problem, das Brunner zufolge künftig bestehen könnte: Es ist anzunehmen, dass HHC bei Tests, die THC nachweisen sollen, fälschlicherweise erkannt werden könnte. "Aufgrund der Ähnlichkeit der Strukturen von HHC und THC ist von einer Kreuzreaktivität auszugehen", sagt Brunner. In welchem Ausmaß, ist fraglich.

Vorsicht bei Konsum

Grundsätzlich sei kein Konsum von psychoaktiven Substanzen ohne Risiko, sagt Brunner, auch wenn diese bei HHC unbekannt sind. Sie empfiehlt, allgemeine Safer-Use-Richtlinien zu beachten: So sei es empfehlenswert, nur in kleinen Mengen zu konsumieren und die Wirkung abzuwarten.

Kommt einem diese ungewöhnlich vor, rät sie, auf die Substanz zu verzichten. Auch von einem Mischkonsum sowie einer Einnahme bei schlechter Laune sei abzuraten. Wer sich über Inhaltsstoffe unsicher ist, kann seine Droge bei Stellen wie Checkit überprüfen lassen.

Risiken

So wie das illegale THC wird auch HHC in den Cannaboidrezeptoren des Körpers gebunden. Das sind Andockstellen der Zellen, in denen sich die Cannabinoide verteilen können. Bei THC-haltigem Cannabis ist bekannt, dass das Risiko für psychische Erkrankungen bei regelmäßigem Konsum steigt.

Zudem verschlechtert sich die Leistung des Gedächtnisses. Bei Jugendlichen sind die Risiken noch größer, unter anderem deshalb, weil sie mehr Cannabinoidrezeptoren im Gehirn aufweisen als Erwachsene. (muz, 14.12.2022)