Die Heizkosten sind aufgrund der Teuerung insbesondere, aber nicht nur bei Gas in die Höhe geschnellt.

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Die türkis-grüne Bundesregierung hat sich auf eine zusätzliche Hilfe zur Abfederung der hohen Heizkosten verständigt, wobei die Bundesländer eine entscheidende Rolle in der Vermittlung der Hilfe spielen. Insgesamt werden den Bundesländern aus Steuermitteln 450 Millionen Euro einmalig und gemäß Einwohnerschlüssel überwiesen, mit denen bestehende Heizkostenzuschüsse aufgestockt werden sollen. Pro Haushalt könnten das zwischen 200 und 400 Euro zusätzlich sein, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), der das Hilfspaket gemeinsam mit Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) Mittwochfrüh nach dem Ministerrat präsentierte.

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DER STANDARD

Zusätzlich zu den 450 Millionen Euro stellt der Bund den Ländern weitere 50 Millionen zur Verfügung. Mit diesem Geld soll Menschen geholfen werden, die akut vor einer Delogierung stehen, weil sie die gestiegenen Mietkosten nicht tragen können. Ein Teil der Gegenfinanzierung sei die am Dienstag im Nationalrat beschlossene Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Unternehmen, die aufgrund der stark gestiegenen Preise von Gas und Strom zuletzt und noch immer überdurchschnittlich hohe Gewinne machen, sagte Brunner.

Unteres Einkommensdrittel

Der Heizkostenzuschuss ist für das untere Einkommensdrittel gedacht, wobei die Länder auf ihren bestehenden Auszahlungsmodalitäten aufbauen könnten, wie Brunner und Rauch sagten. Das Geld soll bedürftigen Haushalten, Mindestpensionisten und Sozialhilfeempfängern zugutekommen, egal ob sie mit Gas, Strom, Pellets oder einem anderen Brennstoff heizen. Die Bundesländer, mit denen es in den vergangenen Tagen intensive Gespräche gegeben habe, hätten freie Hand in der Entscheidung, wie viel zusätzliches Geld sie betroffenen Haushalten per Antrag überweisen.

Schon bisher seien über die Bundesländerunterstützung rund 20 Prozent der Haushalte in Österreich mit einem Heizkostenzuschuss bedacht worden. Mit den nun aufgestockten Mitteln könne der Kreis noch erweitert werden – allerdings nicht beliebig. "Die Zielsetzung ist, keine Flächenausschüttung zu machen, sondern die Zuschüsse zielgerichtet auszurichten," sagte Rauch.

Unterschiedliche Regelungen

Derzeit können volljährige Personen, die in einem eigenen Haushalt leben, einen Heizkostenzuschuss im jeweiligen Bundesland beantragen. Sofern die Heizkosten pro Saison bzw. Kalenderjahr über einem bestimmten Betrag liegen, ist das möglich. Auch das Jahreseinkommen ist ausschlaggebend die Anspruchsberechtigung.

Je nach Bundesland gibt es teils deutliche Unterschiede, was die Voraussetzungen betrifft. So hat das Land Niederösterreich beschlossen, einen Heizkostenzuschuss für die Saison 2022/23 und eine Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss von je 150 Euro zu gewähren. Diese sind für Bezieher und Bezieherinnen von Mindestpensionen, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz vorgesehen.

Oberösterreich hingegen zahlt mit einem zusätzlichen einmaligen Bonus von 200 Euro allen Haushalten, die schon im Frühjahr den Heizkostenzuschuss 2021/22 beantragt haben, antragslos erneut einen Zuschuss aus. Die Summe steigt damit auf insgesamt 400 Euro. Zudem wurden zur Beantragung die maximalen Einkommensgrenzen erhöht. In der Bundeshauptstadt wurde der Wiener Energiebonus 2022 auf den Weg gebracht, der Haushalte bis zu einer Einkommensgrenze von 40.000 Euro brutto im Jahr oder im Fall von Mehrpersonenhaushalte bis zu 100.000 Euro brutto zusätzlich mit 200 Euro unterstützen soll.

"Gaspreisbremse ungerecht"

Einem Gaspreisdeckel oder vielmehr einer Gaspreisbremse, wie sie in Deutschland vorgesehen ist und wie sie auch von der SPÖ für Österreich als inflationsdämpfende Maßnahme gefordert wird, kann Brunner nichts abgewinnen. "Wir haben eine andere Situation in Österreich", sagte der Finanzminister. "In Österreich heizen nur rund 25 Prozent der Haushalte mit Gas, in Deutschland rund 50 Prozent." Von einer Gaspreisbremse würde folglich nur ein kleinerer Kreis profitieren, in Kärnten beispielsweise gar nur drei Prozent der Haushalte. Mit dem Heizkostenzuschuss würden alle, die es nötig haben, unterstützt, unabhängig von der Heizform. (Günther Strobl, 14.12.2022)