Twitter muss illegale Inhalte künftig genauer prüfen, sonst drohen hohe Strafen.

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Der Umgang von Twitter mit illegalen Inhalten ist nach Einschätzung des Landgerichts Frankfurt zu lax. Der Kurznachrichtendienst müsse nicht nur beanstandete Tweets dauerhaft entfernen, sondern auch solche mit "kerngleichen" Inhalten, entschied Richterin Ina Frost am Mittwoch. Gleiches gelte für illegale Inhalte, die binnen 24 Stunden mehr als zehn Mal weiterverbreitet würden. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro je Fall. Außerdem könnte gegen Manager Ordnungshaft angeordnet werden.

Wenn ein Tweet künftig als illegal eingestuft und entfernt wird, muss Twitter dem Gericht zufolge eigenständig prüfen, ob weitere Tweets mit gleichen Aussagen auf der Plattform existieren. Diese müssten dann ebenfalls gelöscht werden. Eine allgemeine Überwachungspflicht für sämtliche Tweets sei damit aber nicht verbunden. Twitter kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Im konkreten Fall hatte der Antisemitismus-Beauftragte von Baden-Württemberg, Michael Blume, eine Einstweilige Verfügung beantragt. Ein anderer Twitter-Nutzer hatte ihm unter anderem Antisemitismus unterstellt. Bei dem Verfahren handele es sich um eine Musterklage, hatte Blumes Anwalt Chan-jo Jun zuvor erläutert. Finanziert wird das Verfahren von HateAid, einer gemeinnützigen Organisation, die Opfer digitaler Gewalt im Netz unterstützt. Jun hatte auch Renate Künast in einem Verfahren gegen Facebook vertreten. Damals wurde das Online-Netzwerk dazu verpflichtet, ein falsches Zitat der Grünen-Politikerin, das seit 2015 kursiert, und dessen sinngemäße Abwandlungen plattformweit zu löschen. (Reuters, 14.12.2022)