Die Entscheidung über das erhöhte Schmerzengeld könnte zum Präzedenzfall für weitere Prozesse werden.

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Fürstenfeld/Graz/Barcelona – Im Falle von defekten Verhütungsspiralen der Firma Eurogine hat der Verbraucherschutzverein (VSV) nun für eine Steirerin, die als Erste ihre Klage gegen den Hersteller in Fürstenfeld eingebracht hatte, beim Berufungsgericht ein höheres Schmerzensgeld erreicht. Das teilte der VSV am Freitag mit. Das Erstgericht hatte bereits vor Monaten einen Produktfehler beim spanischen Hersteller erkannt und der Steirerin recht gegeben.

2.000 geschädigte Frauen

Die Entscheidung über die Berufung, wonach nun auch die psychische Belastung der Frauen stärker anerkannt wird, dürfte sich wohl auch auf die hunderten weiteren Klagen in Österreich auswirken. Die Steirerin hatte zunächst nur 150 Euro Schmerzensgeld für eine Operation in Vollnarkose erhalten. Das Berufungsgericht hob den Betrag nun auf 2.500 Euro an. "Das ist ein erster Erfolg der Massenklagen gegen den Hersteller Eurogine mit Sitz in Barcelona", sagt Daniela Holzinger vom VSV. "Wir hoffen, dass andere Gerichte nun dieser Entscheidung folgen werden."

Neben dem höheren Schmerzensgeld wurde auch die Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) zugelassen. Ob die Steirerin diesen Weg gehen will, sei aber noch offen, hieß es am Freitag. Entscheidend sei, dass das Gericht auch die psychische Belastung der Frauen als wesentlich bei der Ausmittlung des Schmerzensgeldes anerkennt, erklärte Peter Kolba, Obmann des VSV. Der VSV vertritt derzeit die Interessen von rund 2.000 geschädigten Frauen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz. (APA, 16.12.2022)