RAF Camora am Freitag im Wiener Straflandesgericht.

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Der Rap- und Dancehall-Musiker RAF Camora ist am Freitag vom Vorwurf des Raufhandels freigesprochen worden. Der 38-Jährige musste sich gemeinsam mit einem Bekannten vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten, weil er im Frühsommer den Angestellten eines Würstelstands in der Leopoldstadt zusammengeschlagen haben sollte. Zeugen und das Opfer entlasteten die beiden jedoch. Das Urteil ist rechtskräftig.

Zu der Schlägerei war es am 17. Juni gekommen, als der Musiker und weitere Teilnehmer eines Videodrehs zu dem Würstelstand kamen, um Hotdogs zu bestellen. Der Betreiber des Standes gab jedoch kund, kein Gebäck mehr zu haben. Daraufhin kam es zu dem Disput.

Nach wechselseitigen Beschimpfungen soll der Mann angegriffen, zu Boden geschlagen und über den Asphalt geschleift worden sein. Im Spital wurden Prellungen, Blutungen am linken Ohr und Hämatome festgestellt. Der Würstelverkäufer befand sich sechs Tage lang im Krankenstand.

Mehrere Zeugen und auch der Würstelverkäufer entlasteten Freitagmittag bei dem Prozess den Musiker und seinen Begleiter. RAF Camora habe sogar deeskalierend eingegriffen.

Ein Angeklagter, der den Streit angezettelt haben soll, konnte wegen eines positiven Corona-Tests nicht vor Gericht erscheinen. Sein Verfahren wurde ausgeschieden. Für eine anklagekonforme Verurteilung hätten den Männern bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen gedroht. (APA, red, 16.12.2022)