Leiharbeiterinnen und -arbeiter werden laut Arbeiterkammer vermehrt während kurzfristiger Arbeitsspitzen eingesetzt.

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Wien – Leiharbeiter erhalten ab Jahresbeginn 2023 im Rahmen eines Kollektivvertrags um knapp acht Prozent mehr Lohn. Weiters wurde ein Mindestlohn von 2.018,84 Euro beschlossen, wie die Wirtschaftskammer (WKÖ) und die Gewerkschaft Pro-Ge am Freitag in einer gemeinsamen Aussendung mitteilten.

Die Berufsgruppe der "ungelernten Arbeitnehmer" bekommt zusätzlich 0,06 Euro Aufschlag und ist damit beim Mindeststundenlohn den "angelernten Arbeitnehmern" gleichgestellt.

Laut Arbeiterkammer hat die Leiharbeit in Österreich in den letzten Jahren stetig zugenommen. Beispielsweise werden Leiharbeiterinnen und -arbeiter bei kurzfristigen Arbeitsspitzen, wie beispielsweise zu Erntezeiten, eingesetzt. (APA, wisa, 16.12.2022)