Irmgard F. im Gericht in Itzehoe.

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Itzehoe – Die in einem Verfahren vor dem Landgericht Itzehoe in Deutschland verurteilte frühere Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Wie das Landgericht am Mittwoch mitteilte, geht neben der Verteidigung auch ein Nebenklagevertreter mit einer Revision zum deutschen Bundesgerichtshof gegen das Strafmaß vor. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof muss nun prüfen, ob der Prozess ordnungsgemäß geführt und das Recht richtig angewendet wurde. Eine erneute Beweisaufnahme erfolgt nicht.

Mithilfe in der Organisation

Das Landgericht im schleswig-holsteinischen Itzehoe hatte die 97-jährige Irmgard F. am 20. Dezember zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach die Angeklagte der Beihilfe zum Mord in mehr als zehntausend Fällen schuldig. F. hatte in den Jahren 1943 bis 1945 als Stenotypistin für den Kommandanten im KZ Stutthof gearbeitet, sie war damals zwischen 18 und 19 Jahre alt. Deshalb fand das Verfahren gegen sie vor einer Jugendkammer statt.

F. habe Beihilfe durch ihre Schreibtätigkeit, durch ihre Niederschrift der Kommandanturbefehle geleistet, begründete die Kammer ihre Entscheidung. Diese Tätigkeit sei für die Organisation des Lagers und die Durchführung der grausamen, systematischen Tötungshandlungen notwendig gewesen.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die beiden Verteidiger hatten hingegen einen Freispruch für ihre Mandantin verlangt. Sie begründeten dies damit, dass nicht zweifelsfrei habe nachgewiesen werden können, dass F. von den systematischen Tötungen im Lager gewusst habe. (APA, 28.12.20222)