Meta muss in Zukunft von den Nutzern eine "Ja/Nein"-Auskunft über personalisierte Werbung einholen.

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Schwerer Schlag für Meta: Die irische Datenschutzbehörde hat am Mittwoch entschieden, dass das Werbemodell, wie es der Konzern bislang auf seinen Plattformen Facebook und Instagram praktiziert hat, in der EU illegal ist. Darüber hinaus wurde das Unternehmen zu einer Geldstrafe von 390 Millionen Euro verurteilt. Das teilte die von Max Schrems gegründete Datenschutz-NGO Noyb am Mittwoch in einer Aussendung mit.

Interessenbezogene Werbeanzeigen, wie man sie von Facebook und Co kennt, sind nicht mehr erlaubt. In Zukunft ist daher nicht nur eine Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer erforderlich. Die Dienste der Plattformen dürfen auch nicht eingeschränkt werden, wenn Nutzer der personalisierten Werbung nicht zustimmen.

Außerdem zieht die illegale Datennutzung und somit der Verstoß gegen die DSGVO eine hohe Geldstrafe für Meta nach sich. Die Strafe setzt sich aus 210 Millionen Euro für Facebook und 180 Millionen Euro für Instagram zusammen.

Datenschützer Schrems als Initiator

Datenschützer Max Schrems bezeichnet dies als "schweren Schlag für das Geschäftsmodell von Meta in Europa". Die Entscheidung betrifft drei Beschwerden von Noyb aus dem Jahr 2018. Meta, zu dem auch das soziale Netzwerk Instagram und der Messenger Whatsapp gehören, muss demnach in Zukunft von den Nutzern eine "Ja/Nein"-Auskunft für personalisierte Werbung einholen.

"Anstatt eine Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung zu haben, haben sie die Einwilligungsklausel einfach in die allgemeinen Geschäftsbedingungen verschoben. Das ist nicht nur unfair, sondern eindeutig illegal. Uns ist kein anderes Unternehmen bekannt, das versucht hat, die Datenschutzgrundverordnung auf so arrogante Weise zu ignorieren", erklärte Noyb-Gründer Schrems.

Noyb erwartet, dass Meta gegen die Entscheidung vor den irischen Gerichten Berufung einlegen wird, aber die Chancen, eine solche Berufung zu gewinnen, werden nach einer verbindlichen Entscheidung des Europäischen Datnschutzausschusses als minimal angesehen. Die Nutzer könnten dann auch gegen die rechtswidrige Verwendung ihrer Daten in den letzten 4,5 Jahren vorgehen. (red, APA, 4.1.2023)