Das Satire-"Fahndungsplakat" in Böhmermanns "ZDF Magazin Royale" von November 2022, in unserem Screenshot nachbearbeitet ohne Austs Namen und das von Aust beanstandete Foto des Aust-Darstellers Volker Bruch aus "Der Baader Meinhof Komplex".

Foto: ZDF Magazin Royale Screenshot, bearbeitet

Unter dem Motto "Die FDP ist die neue RAF" baute sich TV-Satiriker Jan Böhmermann im November 2022 im "ZDF Magazin Royale" eine ganz eigene Welt aus Verschwörungstheorien mit Politikern der FDP und Journalisten aus dem Berliner Axel-Springer-Verlagskonzern. "Welt"-Herausgeber Stefan Aust erwirkte dagegen eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg.

Die Verfügung untersagt ein satirisches Fahndungsplakat "linksradikaler Gewalttäter" aus Böhmermanns Show. Es zeigt in der oberen Reihe einen "Aust, Stefan Reinhard" – aber mit einem Bild des Schauspielers Volker Bruch, der Stefan Aust im Film "Der Baader Meinhof Komplex" spielt. Es basiert auf einem gleichnamigen Buch von Aust.

Böhmermann twitterte über die einstweilige Verfügung, der "Spiegel" fragte beim Oberlandesgericht Hamburg nach. Ein Sprecher bestätigte die Verfügung und erklärte, worauf sie sich bezieht: Dem Publikum werde – fälschlich – vermittelt, dass die abgebildete Person Stefan Aust sei. Also verletze diese Darstellung Persönlichkeitsrechte Austs.

In der Folgen-Übersicht des "ZDF Magazin Royale" wurde die Ausgabe von Ende November am Freitag nicht angezeigt.

Böhmermann twitterte dazu – unter anderem – über den weiteren Rechtsweg: "Ich hoffe, dass Rechtsanwalt und Bundesverfassungsgerichtspräsident Stefan Harbarth (CDU) rechtzeitig von der Beerdigung von Papst Benedikt zurückkehrt, um sich in sechs bis sieben Jahren der Sache in Karlsruhe gewohnt couragiert im Sinne der Kunstfreiheit anzunehmen." (red, 6.1.2023)