Hühner sind für die Aviäre Influenza hochempfänglich (Symbolbild).

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Wien – In Regionen, die als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen sind, gilt seit Dienstag Stallpflicht, hat die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) bekanntgegeben. Geflügel muss dort bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Das gilt für alle Betriebe mit 50 oder mehr Tieren. Höfe unter dieser Marke sind ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und dieses vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist.

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Bei den in Wien und den niederösterreichischen Bezirken Melk und Gmünd festgestellten Fällen handle es sich um den Subtyp H5N1. Aktuell seien in Europa keine Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 beim Menschen nachgewiesen, betonte die Ages.

Unterdessen will Japan drastische Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus setzen. Die Hauptinfektionssaison der Geflügelpest geht dort von Oktober bis Mai. Mit dem jüngsten Fall von Vogelgrippe in einer Geflügelfarm in Miyazaki stieg die Gesamtzahl der Hühner, die in dieser Saison gekeult werden sollen, auf rekordhohe 10 Millionen. (APA, red, 10.1.2023)