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One-Stop-Shops für Anlagengenehmigungen im Bereich erneuerbare Energie will die Regierung mit dem neuen Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) einrichten. Das Wortungetüm steht für konzentrierte und schnellere Verfahrensgenehmigungen für jene Erneuerbaren-Anlagen, die nicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen.

Anlaufstelle und zuständige Behörde für diese EABG-Genehmigungen soll laut dem am Mittwoch in der Klausur beschlossenen Ministerratsvortrag künftig der Landeshauptmann sein. Anstatt mehrerer Bewilligungen durch verschiedene Behörden nach unterschiedlichen Gesetzen entscheidet zukünftig eine Behörde in einem Bescheid nach dem geplanten EABG, heißt es im Ministerratsbeschluss. Die Beschleunigung besteht demnach in der Konzentration diverser Verfahren an einer Stelle. Sämtliche relevanten Bundes- und Landesgesetze blieben davon inhaltlich unberührt, wird betont. Nach Vorstellung der Regierung werden im EABG lediglich Verfahrensablauf und Umfang der Projektunterlagen geregelt.

Turbo für Photovoltaik?

Neu ist darüber hinaus, dass klassische Photovoltaikflächen auf Dächern künftig in allen Bundesländern ohne Zustimmung der Baubehörden montiert und betrieben werden können. Eine Genehmigungsfreistellung ist auch für versiegelte Flächen, etwa Parkplätze vor Supermärkten oder öffentlichen Gebäuden, vorgesehen.

Überhaupt darf eine Anlage künftig allein mit der Begründung, sie passe nicht ins Orts- oder Landschaftsbild, nicht mehr abgelehnt werden. Dazu müssen sich Bürgermeister und Ortschefs künftig wohl triftigere Gründe einfallen lassen.

Den One-Stop-Shop vervollständigen soll eine von Klimaschutzministerium bis Jahresende zu schaffende zentrale digitale Kundmachungsplattform, die mit den Fristen in Umweltverträglichkeitsprüfungen verschränkt wird. Damit soll mehr Struktur in Genehmigungsverfahren kommen und diese so beschleunigen.

Zonen für Wind- und Solarkraft

Den Konflikt mit den Bundesländern hat die Regierung insofern entschärft, als die Länder weiterhin festlegen, welche Gebiete für Wind- und Photovoltaikparks tauglich sind. Nach dem neuen EABG-Gesetz müssen sie jedoch Zonen ausweisen – auch für Strom- und Wasserstoffnetze, die gebraucht werden. "Aktive Energieraumplanung" nennt sich das im Ministerratspapier und soll helfen, Flächen für Windräder zu lukrieren.

An der vor allem von Umweltverbänden teils harsch kritisierten Novelle des UVP-Gesetzes hält man im Prinzip fest. Ein bundesweiter Pool von Sachverständigen (auch der Bundesländer) für Umwelt, Wasser, Fauna und Flora etc. soll Engpässe auf diesem Gebiet beseitigen und damit einhergehende Verzögerungen. Einen Schub bekommt auch die Biogasproduktion. Mit dem Erneuerbaren-Gase-Gesetz soll der Absatz von Gas aus Hackschnitzeln, Gülle oder Kompost bis 2030 um 10,5 Terawattstunden oder elf Prozent des Jahresverbrauchs in Österreich hochgetrieben werden. Dafür gibt es "unter bestimmten Bedingungen" eine Abnahmegarantie.

Die türkis-grüne Regierung hat sich auf ihrer Klausur in Mauerbach zudem auf eine Aufstockung der jährlichen Förderung für Photovoltaikanlagen um 200 Millionen Euro geeinigt. 2023 stehen damit insgesamt 600 Millionen zur Verfügung. (Luise Ungerboeck, 12.1.2023)