Wegen eines Formalfehlers wurde das erste Urteil vom vergangenen Jahr aufgehoben. (Symbolbild)

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Klagenfurt – Ein 42-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Bei dem Prozess hatte es sich um den zweiten Rechtsgang gehandelt, das erste Urteil vom vergangenen Jahr war wegen eines Formalfehlers aufgehoben worden. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, das Urteil war somit vorerst nicht rechtskräftig.

Im ersten Prozess im vergangenen Mai hatte der inzwischen 42-jährige Afghane die Tötungsabsicht zugegeben, der Fokus der wiederholten Hauptverhandlung lag nun auf der Frage, ob es sich um einen Mordversuch oder absichtlich schwere Körperverletzung gehandelt hatte. Dafür wurde die Tat von dem Geschworenensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Götz noch einmal aufgearbeitet, um herauszufinden, ob der Angeklagte selbst alles getan hatte, um den Tod seiner damaligen Ehefrau nach dem Angriff abwenden zu können.

Mann verletzte Frau und sich selbst mit Messer

Der Mann hatte Anfang September 2021 seine um vier Jahre jüngere Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Villach mit einem Messer attackiert. Das Paar hat vier gemeinsame Kinder im Alter von damals neun bis 19 Jahren. Die Frau wollte sich nach 20 Jahren Ehe trennen, was der Angeklagte nicht akzeptieren wollte. Am Tag der Tat wollte er sie zur Rede stellen und sie mit dem Vorwurf der Untreue konfrontieren. Im Badezimmer bedrohte er sie mit einem Stanleymesser.

Bei dem darauf folgenden Streit fügte er seiner Frau tiefe Schnittwunden am ganzen Körper zu. Danach fügte er sich selbst Schnitte zu. Als dann jedoch sein damals neunjähriger Sohn ins Zimmer kam, ließ er von seinem Vorhaben ab und bat ihn, Hilfe zu holen. Das Kind alarmierte einen Nachbarn, der die Rettung rief. Trotz der schweren Verletzungen überlebte das Opfer. Die Verletzungen, die sich der Täter selbst zugefügt hatte, waren nicht lebensgefährlich und wurden im Krankenhaus versorgt.

Schwere Körperverletzung oder Tötungsabsicht

Die Geschworenen hatten nun im zweiten Rechtsgang zu entscheiden, ob aufgrund der Anweisung an den Sohn, Hilfe zu holen, eine absichtlich schwere Körperverletzung vorlag oder ob eine Tötungsabsicht gegeben war, die das Urteil des versuchten Mordes und damit die 18 Jahre Haft aus dem ersten Prozess rechtfertigen könne. Staatsanwalt Christian Pirker schilderte im Eingangsplädoyer die Tat, so wie sie sich laut der ersten Verhandlung und den Befragungen durch die Polizei zugetragen haben musste. Der Angeklagte machte jedoch in seiner mehr als zweistündigen Befragung dazu teils widersprüchliche Angaben.

Auch die anschließenden Befragungen des zu Hilfe gerufenen Nachbarn und der beiden leitenden Polizeibeamten des Landeskriminalamts Kärnten eröffneten keine neuen Blickwinkel hinsichtlich der Durchführung der Tat. Zudem widerlegten die Ausführungen des gerichtsmedizinischen Sachverständigen Wolfgang Tributsch diverse Darstellungen des Angeklagten.

Staatsanwalt Pirker legte im Schlussvortrag Gewicht auf die Tatsache, dass kein Anzeichen dafür gegeben war, dass der Mann das Leben seiner Frau nach der Tat hätte ernsthaft retten wollen. Verteidigerin Birgit Brass räumte ein, dass es nicht um die Art der Hilfeleistungen ginge, sondern ob der Angeklagte letztendlich eine Handlung setzte, die dazu führte, dass die Frau nicht gestorben ist. Die acht Geschworenen urteilten mit sieben zu einer Stimme, dass es sich bei der Tat um einen versuchten Mord gehandelt habe. (APA, red, 11.1.2023)