Expertinnen und Experten geben zu bedenken, dass hinsichtlich des Besitzes von sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Kindern die Dunkelziffer enorm sein dürfte.

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Wien – Mit der Anklage gegen den Theater- und Filmschauspieler Florian Teichtmeister, der sich 58.000 Dateien mit sexuellen Darstellungen von Unmündigen und Minderjährigen verschafft und besessen haben soll und sich deswegen am 8. Februar am Wiener Landesgericht verantworten muss, ist die digitale Form des sexuellen Kindesmissbrauchs in den Fokus gerückt. Die Fallzahlen sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, bestätigte das Bundeskriminalamt am Montag.

"Der vereinfachte Zugang zum Internet via Smartphones und anderer Geräte wie Tablets, aber auch die vermehrten Meldungen aus dem Ausland und die verbesserte internationale Kooperation mit den verschiedenen Organisationen und Behörden führen zu einem deutlichen Anstieg der Zahlen", hieß es auf APA-Anfrage. Wurden 2012 von der Statistik noch 572 bei den heimischen Behörden angezeigte Straftaten wegen illegaler pornografischer Darstellungen Minderjähriger (207a StGB) erfasst, wovon 535 geklärt werden konnten, waren es 2021 bereits 1.921. Klären ließen sich davon 1.775.

Über die im Bundeskriminalamt angesiedelte Meldestelle gegen Kinderpornografie sind 2022 insgesamt 336 Hinweise eingegangen. Das US National Centre For Missing And Exploited Children hat dem Bundeskriminalamt 2021 5.869 Verdachtsmeldungen übermittelt. Im Vorjahr waren es dann schon 10.130.

Aufklärungsquote 2021 bei 92,4 Prozent

Seitens des Bundeskriminalamts zeigte man sich am Montag zufrieden, dass von den Fällen, die den heimischen Behörden bekannt werden, sich ein erheblicher Teil klären lässt. Die Aufklärungsquote lag in den vergangenen Jahren immer deutlich über 80 Prozent, 2021 bei 92,4 Prozent.

Beim Bundeskriminalamt gibt es mit dem Referat für Sexualstraftaten und Online-Kindesmissbrauch eine eigens auf diese Deliktsform spezialisierte Ermittlungseinheit. Diese dient als österreichische Zentralstelle für die Auswertung von Meldungen zu Kinderpornografie und Kindersextourismus sowie zur Weiterleitung der Erkenntnisse an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer.

Für die Ermittler stellt die Vielzahl an gemeldeten Verdachtsfällen eine enorme Herausforderung dar, hieß es am Montag. Jeder Verdachtsfall werde geprüft, erhärtet sich die Verdachtslage bzw. ist der Tatbestand des § 207a StGB erfüllt, werden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

Dunkelziffer nach Experteneinschätzung hoch

Expertinnen und Experten geben allerdings zu bedenken, dass hinsichtlich des Besitzes von sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Kindern die Dunkelziffer enorm sein dürfte. Was das einschlägige Material betrifft, kann der Provider kontaktiert und die Löschung veranlasst werden, sofern der Server, auf dem sich die Dateien befinden, den Standort in Österreich hat.

Liegt der Server im Ausland, ist eine Löschung oft schwierig oder gar unmöglich. Befindet sich der Host im Ausland, werden zwar die zuständigen Behörden via Interpol verständigt. Ob dann eine Löschung erfolgt oder erfolgen kann, obliegt der jeweils nationalen Rechtslage. Bilder, die sich einmal im Internet bzw. im Darknet befinden, verbleiben somit in der Regel weiterhin dort. (APA, 16.1.2023)