Die meisten Hinweise gelangen durch internationale Zusammenarbeit an die Ermittlerinnen und Ermittler. Im Fall Teichtmeister war der Hinweis einer Ex-Partnerin relevant.

Foto: APA/TOBIAS STEINMAURER

Frage: Warum dauerte es über eineinhalb Jahre bis zu einem Prozess?

Antwort: Das kann unterschiedliche Gründe haben. Besonders umfangreiche Ermittlungen oder komplexe Sachverständigengutachten dauern ihre Zeit. Darüber hinaus können Beschuldigte auch Rechtsmittel gegen einzelne Ermittlungsschritte ergreifen, über die ein Gericht entscheiden muss. Es können auch von Verfahrensparteien Einstellungs- oder Fortführungsanträge gestellt werden, die ebenso bearbeitet werden müssen. Es kann aber auch allgemeine Arbeitsüberlastung der Behörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft ein Grund sein, im schlimmsten Fall werden Anzeigen einfach "liegen gelassen".

Frage: Wann kommt man in Untersuchungshaft?

Antwort: Grundsätzlich kann eine Richterin oder ein Richter die Untersuchungshaft auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängen, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und Flucht-, Tatbegehungs- oder Verdunkelungsgefahr vorliegen. Bis Anfang dieses Jahres gab es auch die "obligatorische Untersuchungshaft" bei Delikten mit über zehn Jahren Strafdrohung (primär Mord), die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat. Bei geständigen Unbescholtenen werden in den meisten Fällen aber gelindere Mittel eingesetzt.

Frage: Wie gelangen die Behörden überhaupt an Verdachtsfälle im Bereich missbräuchlicher Darstellungen Unmündiger?

Antwort: Die meisten Hinweise gelangen durch internationale Zusammenarbeit an die Ermittlerinnen und Ermittler. Der Großteil kommt von der US-Organisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC), einer von der US-Regierung finanzierten NGO zur Verfolgung von Kindesmissbrauch. Zudem arbeitet das Bundeskriminalamt mit der Meldestelle Stopline zusammen, die Meldungen prüft und weiterleitet – wobei der Großteil der Fälle das Ausland betrifft.

Frage: Wie geht es dann weiter?

Antwort: Die Polizei prüft die Fälle und versucht, Tatverdächtige zu identifizieren. Jürgen Ungerböck, Chefermittler in dem Bereich, moniert allerdings, dass bei massiv zunehmenden Meldungen von Fällen das Personal kaum mehr mitkomme. Aktuell sind hierzulande nur sechs Polizisten mit der Identifizierung betraut. Auch fehle es an notwendigen technischen Mitteln.

Frage: Mussten die Behörden die Arbeitgeberin informieren?

Antwort: Nein. Dazu wären die Behörden nur verpflichtet, wenn der Tatvorwurf für die berufliche Tätigkeit relevant wäre – ein Beispiel wäre etwa, wenn ein Verdächtiger Kindergartenpädagoge ist. Auch eine frühere Anklage wäre nicht möglich gewesen – etwa bei 100 von den über 50.000 Inhalten mit Kindesmissbrauchsdarstellungen –, da die Behörden erst das Ermittlungsverfahren abschließen müssen.

Frage: Heißt das im konkreten Fall, das Burgtheater hatte keine Möglichkeit, den Stand der Ermittlungen zu erfahren?

Antwort: Doch. Es hätte vom Beschuldigten Florian Teichtmeister die Akten verlangen können. Dann hätte die Burg von seinem Geständnis erfahren. Hätte er sich geweigert, hätte sie ihn aufgrund des Vorwurfs der Vertrauensunwürdigkeit entlassen können.

Frage: Hat Teichtmeister der Polizei gestanden?

Antwort: Ja, er erklärte von Beginn an, im Besitz pornografischer Darstellungen Unmündiger zu sein. (Muzayen Al-Youssef, Michael Möseneder, 18.1.2023)