Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer wehrt sich: Man habe sich immer "sauber an Regeln" gehalten, sagt er.

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Eine Wiener Anwaltskanzlei hat Anzeige gegen die Wirtschaftskammer-Spitze wegen früherer Pensionskassenzahlungen für Generalsekretär Karlheinz Kopf erstattet, berichtete die "Kronen Zeitung" am Samstag. Die WKO weist die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und der Untreue scharf zurück: Es habe zwar eine Vereinbarung gegeben, die sei angesichts einer neuen, geänderten Rechtsauskunft aber schon 2021 rückabgewickelt und rund 250.000 Euro rücküberwiesen worden.

Man habe "aufgrund der dichten Verdachtsmomente" Anzeige erstattet – auch zu zehn weiteren Fällen, zitiert die "Krone" Anwalt Manfred Arbacher-Stöger. Angezeigt hat die Kanzlei WKO-Präsident Harald Mahrer, Generalsekretär Kopf und dessen Stellvertreter Herwig Höllerer.

Sie hätten eine Sonderpensionsregelung für Kopf (ab 2018) unterschrieben, obwohl es eine solche in der Kammer seit 2012 eigentlich nicht mehr gegeben habe, wird der WKO-Spitze in der Sachverhaltsdarstellung vorgeworfen. Es stelle sich also, so die "Krone", die Frage, ob Geld aus der von den Mitgliedern zwangsweise entrichteten Kammerumlage gesetzeswidrig verwendet wurde.

Staatsanwaltschaft prüft

Geprüft wird die Sachverhaltsdarstellung von der Staatsanwaltschaft Wien, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat sie ihr abgetreten. Die WKO – der die Anzeige noch nicht vorliegt – wies die Vorwürfe zurück. Man habe sich immer "sauber an Regeln" gehalten, sagte Mahrer. "Es existieren für keine Funktionäre der WKO Pensionsvereinbarungen oder Pensionszahlungen", wurde in einer Stellungnahme gegenüber der APA betont.

Für Kopf habe es früher eine Pensionskassen-Vereinbarung gegeben. Diese sei aber "in keinem Zusammenhang mit der im Jahr 2012 abgeschafften Pensionsregelung für Mitarbeiter der WKO" gestanden – und im Dezember 2021 wieder aufgelöst worden, weil der Verfassungsdienst des Kanzleramtes seine Beurteilung geändert habe.

Unterschiedliche Rechtsmeinungen

Bei Kopfs Eintritt im Mai 2018 habe man die Vereinbarung intern und von zwei externen Fachjuristen prüfen lassen, sie hätten sie für rechtlich korrekt befunden. Im August 2021 habe man im Zuge einer standardmäßigen internen Überprüfung eine Rechtsauskunft beim Verfassungsdienst eingeholt – und die sei "zu einem anderen Ergebnis als die Rechtsauskunft von 2018" gekommen. Daher habe die Kammer umgehend die Rückabwicklung eingeleitet, die Pensionskasse habe im Dezember 2021 252.211,52 Euro an die WKO rücküberwiesen.

Neos verlangen Aufklärung, Freiheitliche Rücktritte

Die Neos forderten am Samstag volle Aufklärung. "Die Kammermitglieder haben ein Recht darauf, zu erfahren, wofür ihre Zwangsbeiträge verwendet werden. Mahrer und Kopf müssen daher unverzüglich alle Verträge offen legen", verlangte Wirtschaftssprecher Gerald Loacker.

Für die FPÖ "stinke" die Sache jedenfalls trotz gegenteiliger Beteuerungen der Wirtschaftskammer-Spitze beträchtlich. "Wenn das Manöver, wie Kopf und sein Präsident Harald Mahrer beteuern, nicht ungesetzlich war, stellt sich die Frage, warum dennoch 2021 fast eine Viertelmillion Euro zurückgezahlt wurden.", teilte Generalsekretär Michael Schnedlitz per Aussendung mit. Er verlange den Rücktritt von Mahrer und Kopf. (APA, red, 21.1.2023)