Zehn Personen wegen Korruptionsvorwürfen angeklagt, zehn Personen freigesprochen – das erstinstanzliche Urteil im Chorherr-Prozess ist gefallen. Das Schöffengericht fand keine Beweise für die Korruptionsvorwürfe gegen den Ex-Grünen-Politiker Christoph Chorherr und Unternehmer wie René Benko und Michael Tojner. Die Anklage, in der Chorherr fälschlicherweise als Planungsstadtrat bezeichnet wurde, ist in sich zusammengestürzt. Beamte hatten Chorherr schon in den Ermittlungen entlastet, die grüne Ex-Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou tat das vor Gericht ebenso. Dessen Bedeutung sei überschätzt worden, meinte sie sinngemäß.

Das erstinstanzliche Urteil im Chorherr-Prozess ist gefallen.
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Die (politischen) Gegner der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und die Anwälte der vielen beschuldigten Ex-Politiker von Sebastian Kurz abwärts werden den Chorherr-Prozess jedenfalls als Beweis für ihre Vorwürfe ausschlachten, dass die Behörde überschießend ermittle und unschuldige Leute verfolge. Das Urteil wird Wasser auf ihre Mühlen sein – Aufgabe der Justiz unter der grünen Ministerin Alma Zadić wird es nun sein, das Urteil und die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft zu erklären. Schließlich hat auch das Ministerium die Anklage abgesegnet.

Klar gemacht hat das Verfahren jedenfalls eines: Politiker müssen ihre Finger von Vereinen lassen, die Geld von Leuten bekommen, die von der Politik etwas brauchen – oder etwas brauchen könnten. Chorherr hat das schon eingesehen, als er einräumte, er hätte die Obmannschaft in seinem Verein spätestens dann zurücklegen müssen, als die Grünen in die Stadtregierung kamen. Das ergebe eine schlechte Optik, sagte er.

Tatsächlich war es völlig untragbar. Da schließt sich der Kreis zu den anderen Mitangeklagten, zu denen etliche seiner alten Freunde zählen. Sie hätten spätestens ab diesem Zeitpunkt nicht mehr spenden dürfen. Alles andere war zwar nicht strafbar – aber dumm. (Renate Graber, 23.1.2023)