Der entgleiste Zug war zuvor mehr als doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs.

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Wiener Neustadt / Münchendorf – Ein Triebfahrzeugführer ist am Dienstag wegen des Zugunglücks von Münchendorf (Bezirk Mödling) mit einem Toten und mehreren Verletzen am Landesgericht Wiener Neustadt schuldig gesprochen worden. Der 53-Jährige erhielt wegen fahrlässiger Gemeingefährdung sechs Monate bedingte Haft. Der Zug war am 9. Mai 2022 statt der vorgeschriebenen 60 mit 145 km/h unterwegs gewesen und entgleist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine Person verstorben

"Ich träume jede Nacht, dass die Passagiere schreien", sagte der bei dem Unfall selbst schwer verletzte Ungar. Er gab bei dem Prozess an, das Hauptsignal habe zunächst Rot angezeigt und sei dann auf Grün umgesprungen. Deshalb habe er wieder beschleunigt. Allerdings war es wegen einer Störung zu einer Gleisänderung gekommen. Der mit rund 70 Passagieren besetzte Ventus-Zug der Raaberbahn fuhr auf dem Weg von Deutschkreutz (Bezirk Oberpullendorf) im Burgenland zum Wiener Hauptbahnhof deshalb mit 145 statt 60 km/h in Münchendorf durch eine Weiche und entgleiste.

Einer der sechs Wagen der Doppelgarnitur war in ein Feld gestützt. Ein zweiter war seitlich auf der Böschung neben der Zugstrecke liegen geblieben. Die übrigen vier Wagen waren aus den Gleisen gesprungen. Bei dem Unglück kam ein 25-jähriger Eisenstädter ums Leben. Der Triebwagenführer und zwei Fahrgäste aus Wien, eine Frau (35) und ein Mann (78), hatten schwere, weitere Passagiere leichte Verletzungen erlitten. (APA, 24.1.2023)