Uber musste in Wien immer wieder Niederlagen einstecken. Ein aktuelles Verfahren ging für den US-Konzern positiv aus.

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Die Geschichte des Fahrdienstleisters Uber ist eine Geschichte der Rechtsstreits. Schon kurz nachdem der amerikanische Tech-Konzern in Wien Fuß fasste, hagelte es Klagen und Beschwerden von etablierten Taxi-Unternehmen. Einige der Verfahren gingen zuungunsten Ubers aus. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) braucht das Unternehmen mittlerweile eine österreichische Gewerbeberechtigung.

Doch in einem anderen Verfahren hat Uber nun gegen die Wiener Taxler gewonnen. Dieses Mal geht es um die Preise, die der Fahrdienstleister und seine Kooperationspartner von ihren Fahrgästen verlangen. Seit Anfang 2021 hat Wien ein neues Taxi-Tarifmodell, das sowohl für klassische Taxiunternehmen als auch für Vermittlungsplattformen gilt. Im Detail gibt es bei der Auslegung der Regeln allerdings unterschiedliche Auffassungen.

"Vertretbare Rechtsmeinung"

Konkret geht es um Zuschläge in der Höhe von zwei Euro pro Fahrt, die laut der Wiener Tarifverordnung anfallen können, wenn Fahrzeuge "im Weg eines Kommunikationsdienstes oder für die Beförderung von mehr als vier Fahrgästen mit einem Fahrzeug" bestellt werden. Uber verrechnete die Zuschläge nicht, weil das Unternehmen die Regelung als "Kann-Bestimmung" interpretierte. Taxi 40100 sah das anders. Uber müsse die Zuschläge zwingend verrechnen, andernfalls werde der vorgeschriebene Mindestpreis im Taxitarif unterschritten.

Die Wiener Taxler zogen deshalb mit einer wettbewerbsrechtlichen Klage vor Gericht und verlangten von Uber, die Mindestpreise einzuhalten. Der Oberste Gerichtshof hat den Antrag auf einstweilige Verfügung nun aber abgelehnt. Zwar könne man die Bestimmung im Tarifgesetz auch anders auslegen, Uber folge aber jedenfalls einer "vertretbaren Rechtsmeinung". Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht liege somit nicht vor (OGH 20.12.2022, 4 Ob 123/22z).

"Überraschende Klage"

"Es war für uns überraschend, dass hier geklagt wurde", sagt Dominik Hofmarcher, Rechtsanwalt bei Schönherr, der Uber im aktuellen Verfahren vertreten hat. "Der Wortlaut der Bestimmung ist aus meiner Sicht völlig klar. Man kann ein Dürfen nicht als Müssen auslegen." Auch das Wiener Landesverwaltungsgericht habe das in parallel laufenden Verfahren so gesehen. "Es wäre auch unverständlich, wenn jede Fahrt, die elektronisch vermittelt wird, automatisch zwei Euro teurer sein müsste", sagt Hofmarcher.

Taxi 40100 verweist in einer Stellungnahme an den STANDARD darauf, dass die Entscheidung über die einstweilige Verfügung vorläufig sei und das Urteil im Hauptverfahren noch ausstehe. Dass der OGH im Hauptverfahren anders entscheidet, ist in der Praxis aber unüblich.

Aus Sicht der Wiener Taxler wird das "Urteil auf dem Rücken der Unternehmer und Lenker" ausgetragen, heißt es in der Stellungnahme. "Wir sehen bei unserer internen Konkurrenzbeobachtung schon jetzt, dass manche Lenker anderer Vermittlungszentralen günstige Fahrten nicht mehr annehmen. Sprich, der Kunde hat zwar einen möglicherweise günstigeren Preis, bekommt dafür aber kein Taxi, wenn er eines benötigt. Taxis sind Teil der Daseinsvorsorge und sollten jedem Kunden und jeder Kundin zur Verfügung stehen." (Jakob Pflügl, 25.1.2023)