
Zum Zeitpunkt der Messerattacke waren rund 120 Menschen in der Regionalbahn.
Hamburg – Bei den Todesopfern der Messerattacke in einem deutschen Regionalzug am Mittwochnachmittag handelt es sich um eine 17-Jährige und einen 19-Jährigen. Das Alter des getöteten Mädchens hatte die Ministerin am Morgen noch mit 16 Jahren angegeben, ihre Angaben aber am Nachmittag geändert. Beim mutmaßlichen Angreifer handelt es sich demnach um einen staatenlosen Palästinenser. Der Angriff ereignete sich auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg kurz vor dem Halt in Brokstedt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Itzehoe gibt es keine Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund der Tat.
Zu den sechs Verletzten wurde auch der mutmaßliche Täter, der von Augenzeugen überwältigt werden konnte, gezählt. Der 33-Jährige, der in dem Regionalzug auf mehrere Fahrgäste eingestochen haben soll, wurde laut Polizei mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert.
Beschuldigter in Polizeigewahrsam
Der Verdächtige wird voraussichtlich noch am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt. Er befinde sich nicht mehr in ärztlicher Behandlung, sondern im Gewahrsam der Polizei, teilte die Polizei mit. Auf die Frage nach einem Tatmotiv sagte Ministerin Sütterlin-Waack: "Wir sind mit Hochdruck dabei, sämtliche Fakten zusammenzutragen." Weitere Informationen soll es bei einer Pressekonferenz am Nachmittag geben.
Zum Zeitpunkt der Messerattacke waren rund 120 Personen in der Regionalbahn zwischen Kiel und Hamburg. Am Donnerstag stand in einem der Wartehäuschen auf dem Bahnsteig eine Kerze in einem hohen Glas. Ansonsten fanden sich kaum noch Spuren von dem Angriff. Lediglich einige Kamerateams rund um den Bahnhof waren zu sehen.
"Spiegel"-Informationen: Verdächtiger bereits wegen ähnlicher Tat verurteilt
Der "Spiegel" berichtet unterdessen, dass der Verdächtige bereits im vergangenen Jahr wegen eines Messerangriffs in Hamburg zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden sei. Demnach bestätigte ein Gerichtssprecher, dass der Mann vom 20. Jänner 2021 bis 19. Jänner 2023 in Untersuchungshaft gewesen sei.
Der Mann legte damals laut dem Medienbericht Berufung ein, das Urteil sei nicht rechtskräftig. Vor wenigen Tagen habe die Dauer der U-Haft nahezu das verhängte Strafmaß erreicht. Eine Richterin am Landgericht habe daher am 19. Jänner entschieden, der Mann sei noch am selben Tag freizulassen. (APA, red, 26.1.2023)